Ausschüsse
Gründung einer AG Fachethik
Der Verband lädt die Fachcommunity herzlich zum Auftakttreffen der neu zu gründenden Arbeitsgruppe Fachethik ein. Das Online-Treffen findet statt am 21. November 2025, 14–16 Uhr.
NFDI4Culture: Forschungsdateninfrastruktur für materielle und immaterielle Kulturgüter
In der Konsortiumsinitiative „NFDI4Culture“ haben sich Partner/‑innen aus Forschung, Gedächtnisinstitutionen und Infrastruktureinrichtungen zusammengefunden, die sich dem Aufbau einer dezentralen, fach- und forschungsnahen Infrastruktur für Forschungsdaten aus dem Bereich der materiellen und immateriellen Kulturgüter widmen. Die wissenschaftliche Notwendigkeit und zugleich das kulturpolitische Potential von NFDI4Culture ergibt sich aus den Besonderheiten der beforschten, primär nicht-textuellen Güter, deren materiale und mediale Dimensionen einen Eigenwert besitzen, der nicht vollständig in einer digitalen Repräsentation aufgeht. Das Konsortium NFDI4Culture hat am 1. Oktober 2020 seine Arbeit aufgenommen.
Als Fachverband, der die Bedarfe der von ihm vertretenen Wissenschaftscommunity hinsichtlich spezifischer Forschungsdateninfrastrukturen klar sieht und den Entstehungsprozess von NFDI4Culture maßgeblich mitgetragen hat, möchte der Deutsche Verband für Kunstgeschichte gemeinsam mit anderen Fachgesellschaften vor allem über das Board mit dem Sprechergremium kommunizieren bzw. sich an Arbeitsteams und Foren beteiligen. Ziele sind der gemeinsame Aufbau einer nationalen Infrastruktur und die Bildung eines den materiellen und immateriellen Kulturgütern gewidmeten Konsortiums.
Mitglieder im Ausschuss NFDI4Culture
- Holger Simon, Pausanio GmbH & Co.KG / Universität zu Köln (zugl. Vertreter des Verbandes im Steering Board von NFDI4Culture)
- Georg Schelbert, Zentralinstitut für Kunstgeschichte München

Ausschuss Bildrechte (2017–2022)
Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker sind in ihrem Arbeitsalltag auf vielfältige Weise mit bildrechtlichen und urheberrechtlichen Fragen konfrontiert. Mit ihren eigenen Forschungsbeiträgen in Publikationen legen sie selbst Werke vor, die dem Schutz des Urheberrechts unterliegen. Zugleich aber müssen sie bei Recherchen, Forschungen und Veröffentlichungen häufig auf Werke anderer, vor allem auf Abbildungen, zurückgreifen und dabei deren berechtigte Interessen wahren. Neben dem Urheberrecht, das vor allem bei Werken der modernen und zeitgenössischen Kunst greift, gilt es dabei auch den sog. Lichtbildschutz (das Recht an fotografischen Aufnahmen), Persönlichkeitsrechte sowie das Hausrecht von Institutionen wie Museen im Blick zu behalten. Mit der zunehmenden Digitalisierung und Globalisierung des kunsthistorischen Arbeitens und Publizierens nimmt die Komplexität dieser Fragen weiter zu. Der Verband hat daher einen Ausschuss eingerichtet, der eine doppelte Zielsetzung verfolgt: Zum einen soll er wesentliche Informationen zu Fragen des Bildrechts in einer handlichen Broschüre zusammenführen; zum anderen sollen auf dieser Grundlage Probleme identifiziert werden, auf deren Lösung der Verband gegenüber politischen Entscheidungsträgern hinwirken kann.
Die Bemühungen des Ausschusses werden flankiert von den Workshops „Bildrechte im Griff“, die der Verband mehrmals jährlich anbietet, sowie von Stellungnahmen, mit denen sich der Verband bereits jetzt in Diskussionen um bild- und urheberrechtliche Fragen einbringt.
Mitglieder
- Thomas Dreier, Karlsruher Institut für Technologie
- Veronika Fischer
- Marcello Gaeta (Geschäftsführer des Verbandes)
- Johannes Grave, Universität Jena (ehem. Vorstandsmitglied des Verbandes)
- Roland Nachtigäller, Stiftung Insel Hombroich
- Grischka Petri, FIZ Karlsruhe
Publikation
„Bildrechte in der kunsthistorischen Praxis – ein Leitfaden“
publiziert in Open Access, 2021 (zweite Auflage 2022) und als gedruckte Fassung, Berlin: Hatje Cantz, 2023