Existenzgründung und Selbständigkeit

Der Deutsche Verband für Kunstgeschichte unterstützt Kolleginnen und Kollegen, die eine Selbständig­keit erwägen, bei Fragen zur Existen­zgründung – insbesondere in Bezug auf Künstler­sozial­versicherung, Gründungs­zuschuss oder strategische Ent­scheidungen im Berufsleben – sowie bei tagtäglichen Problemen in Zusammen­hang mit der Selbständig­keit.

Als Verbands­mitglied können Sie sich zu beruflichen Fragestellungen individuell beraten lassen.

Seminare und Workshops

Workshop-Reihe „Selbstbewusst selbstständig!“

Mit der Workshop-Reihe unterstützt der Verband freiberufliche Kunst­historiker­innen und Kunst­­historiker aller Karrierestufen, die sich zu spezifischen Fragestellungen und Kompetenzen fortbilden möchten.

Die Workshops finden in der Regel freitags nach­mit­tags von 14:30 Uhr bis 17:15 Uhr online statt.

 

zu den aktuellen Seminarterminen

Honorarempfehlungen

Der Deutsche Verband für Kunstgeschichte stellt Honorarempfehlungen in tabellarischer Form zur Verfügung. Die hier veröffentlichten Zahlen können als Richtwerte sowohl in der Kalkulationsphase von Projekten als auch in der Verhandlungsphase eine Orientierung bieten – für Auftraggeber wie auch für Auftragnehmer.

zu unseren Honorarempfehlungen

Weitere Informationen

Existenzgründung

Gesetzliche Pflichten

  • Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen E‑Rechnung
    (Bundesministerium der Finanzen; wird fortlaufend aktualisiert)
    s. auch unsere Meldung vom 17.12.2025: Informationen zur Einführung der E‑Rechnung
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft VBG
    Freiberufler/‑innen unterliegen grundsätzlich einer Meldepflicht bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Wer ein eine selbständige Tätigkeit aufnimmt, muss dies grundsätzlich innerhalb einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Unternehmen aus Kunst und Kultur liegen im Zuständigkeitsbereich der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). In der Regel besteht für Solo-Selbständige nur eine Melde-, aber keine Versicherungspflicht.
  • Rentenversicherungspflicht (Deutsche Rentenversicherung)
    bei Selbständigen mit einem einzigen Auftraggeber

    Selbständige sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind („arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit“).
    bei unterrichtender Tätigkeit
    Selbständig tätige Lehrkräfte sind rentenversicherungspflichtig, sofern die Geringfügigkeitsgrenze (603 €/Monat, Stand 2026) überschritten wird. Die DRV legt den Begriff der „Lehrtätigkeit“ weit aus: Sie umfasst die Vermittlung von Wissen, Können und Fertigkeiten innerhalb und außerhalb von Schulen, Universitäten und Bildungseinrichtungen. Im Bereich der Kunstvermittlung hängt eine Auslegung als „Lehre“ von der konkreten Tätigkeit ab.

Rechtliches

  • Informationen zum „Herrenberg‑Urteil“ (Deutscher Museumsbund)
    Das „Herrenberg‑Urteil“ des Bundessozialgerichts von 2022 betrifft die Abgrenzung zwischen selbständiger Beschäftigung und einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Der DMB hat Informationen zu den Auswirkungen des Urteils auf Beschäftigungsverhältnisse in Museen zusammengestellt.

Netzwerke

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