
Honorarempfehlungen
Richtwerte für die Kalkulation von Projekten und für Verhandlungen

Richtwerte für die Kalkulation von Projekten und für Verhandlungen
Honorare selbstständiger Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker basieren nicht auf gesetzlichen oder mit Tarifpartnern ausgehandelten Festlegungen, sondern sind grundsätzlich frei verhandelbar. Der Deutsche Verband für Kunstgeschichte setzt sich mit den hier publizierten Empfehlungen dafür ein, dass bestimmte Mindeststandards selbstverständlich werden. Dies geschieht in der Hoffnung, dass alle in der Kultur- und Kreativwirtschaft Tätigen untereinander solidarisch agieren und gemeinsam dafür Sorge tragen, dass weder Angestellte noch Selbstständige in prekären Verhältnissen leben müssen (weitere Formen wie „unständig“ oder „hybrid“ Arbeitende eingeschlossen).
Die Grundlagen der Kalkulation machen wir detailliert und transparent nachvollziehbar.
Die hier veröffentlichten Zahlen können als Richtwerte sowohl in der Kalkulationsphase von Projekten als auch in der Verhandlungsphase eine Orientierung bieten – für Auftraggeber wie auch für Auftragnehmer.
Die Aktualisierung der Honorarempfehlungen entstand in enger Kooperation mit dem Bundesverband freiberuflicher Kulturwissenschaftler (Stand: Oktober 2022). Die Empfehlungen für Texthonorare wurden 2025 von einer Gruppe selbstständiger Kunsthistorikerinnen des Deutschen Verbandes für Kunstgeschichte erarbeitet und ergänzen unsere Honorarempfehlungen.
Auf Basis der unten erläuterten Berechnungen gehen wir von einem durchschnittlichen Stundensatz von 75,00 Euro netto für wissenschaftliche und vergleichbare anspruchsvolle Tätigkeiten aus. Je nach Tätigkeit können die Honorarsätze höher oder niedriger ausfallen.
70–90 € pro Stunde, netto
Für die Umsetzung von Konzeptionen siehe Honorarzone 3. Bei Weiterverwertungen von Konzepten fallen zusätzliche Kosten an. Fahrt- und Reisekosten sind gesondert zu vergüten.
50–80 € pro Stunde, netto
Fahrt- und Reisekosten sind gesondert zu vergüten.
Pauschalen nach Aufwand und Zeit
Hier geht es allein um die Umsetzung bzw. Anwendung zuvor konzipierter Formate (siehe Honorarzone 1).
Fahrt- und Reisekosten sind gesondert zu vergüten.
Beim Publizieren besteht eine noch größere Diskrepanz zwischen den tatsächlich gezahlten Honoraren und den angemessenen Honoraren als bei anderen kunsthistorischen Dienstleistungen. Hierzu hat eine Gruppe selbstständiger Kunsthistorikerinnen des Deutschen Verbandes für Kunstgeschichte e.V. eigens Empfehlungen anhand von Beispielkalkulationen erarbeitet.
In den oben aufgeführten Honorarzonen werden einige Formen der Vergütung nicht berücksichtigt, weil sie entweder stärker in einen anderen beruflichen Bereich fallen (z. B. Journalismus) oder weil sich hier bislang kaum Standards herauskristallisiert haben (z. B. Lizenzmodelle, Provisionen, Abonnements).
Wir möchten transparent machen, wie wir die empfohlenen Honorarsätze ermittelt haben, damit deutlich wird, wie selbstständige Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker wirtschaften, um laufende Kosten zu decken und ihren Lebensunterhalt zu sichern. Wir gehen dabei von einer fiktiven freiberuflichen Kunsthistorikerin mit folgenden Eigenschaften aus:
Vom Umsatz der Selbstständigen müssen in der Regel folgende Ausgaben finanziert werden:
Summe der monatlichen Ausgaben: ca. 2.800,00 Euro
Daraus ergibt sich der folgende notwendige monatliche Umsatz, um die monatlichen Ausgaben und die monatlichen Lebenshaltungskosten zu finanzieren: ca. 5.600,00 Euro (2.800,00 + 2.800,00 = 5.600,00).
Wenn alle Arbeitsstunden tatsächlich vergütet würden, so würde ein Stundensatz von rund 32,00 Euro genügen, um die o. g. Kosten zu finanzieren (5.600,00 : 174 = 32,18). Nun muss aber davon ausgegangen werden, dass die Selbstständigen neben der eigentlichen Arbeit im Projekt oder am Auftrag („produktive“ Arbeitszeit) auch noch andere Aufgaben erfüllen müssen, um erfolgreich wirtschaften zu können („indirekt produktive“ Arbeitszeit). Auch müssen mögliche Krankheits- und Erholungszeiten (Urlaub) eingerechnet werden, um die Vergleichbarkeit mit Angestellten zu erreichen. Wir ziehen deshalb folgende „indirekt produktive“ Arbeitszeiten ab:
Summe „indirekt produktiver“ Arbeitszeit pro Monat: 99 Stunden (inkl. Urlaub, Feiertage, Krankheit)
Summe „produktiver“ Arbeitszeit pro Monat: 75 Stunden
Summe Arbeitszeit pro Monat: 99 Stunden + 75 Stunden = 174 Stunden
Der Umsatz wird jedoch allein durch die „produktive“ Arbeitszeit erwirtschaftet. Das bedeutet, dass der anvisierte Umsatz von 5.600,00 Euro pro Monat durch lediglich 75 Stunden „produktive“ Arbeitszeit pro Monat finanziert werden muss. Daraus folgt ein notwendiger Stundensatz von rund 75,00 Euro netto, d. h. ohne Mehrwertsteuer (5.600,00 : 75 = 74,66).
Notwendiger durchschnittlicher Stundensatz (netto, d. h. ohne Umsatzsteuer) für selbstständige Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker: 75,00 Euro.
Um ein mit Angestellten im öffentlichen Dienst vergleichbares Einkommen zu erzielen, müssen selbstständige Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker also im Durchschnitt 75,00 Euro netto pro Stunde verdienen. Bei Mehrwertsteuerpflichtigen sind derzeit zusätzlich 19 % Mehrwertsteuer zu bezahlen, d. h. ein Stundensatz von rund 89,00 Euro (75 x 1,19 = 89,25).
Kunsthistorische Texte und kunsthistorische Publikationsprojekte sind äußerst vielfältig und sprechen ein heterogenes Publikum an. Zu den Dienstleistungen von Selbstständigen gehören etwa wissenschaftliche Aufsätze in Fachzeitschriften, Sammelbänden und Katalogen sowie Kunstkritiken, Katalogtexte, Wandtexte, PR-Texte, Drittmittelanträge, verschriftliche Interviews und Gespräche, Direktaufträge für Künstlerinnen und Künstler oder Galerien, Skripte für Podcasts und Dokumentarfilme, Übersetzungen in Leichte und Einfache Sprache sowie in/aus Fremdsprachen und vieles mehr. Aus diesem Spektrum greifen wir zwei unterschiedliche Beispiele heraus, um möglichst konkret zu machen, wie eine angemessene Vergütung zu ermitteln ist.
Neben dem eigentlichen Schreiben umfasst das Publizieren eine Vielzahl von Aufgaben, die in der Regel zu einem Auftrag an selbstständige Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker dazu gehören, deren Vergütung jedoch hin und wieder aus dem Blick gerät. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere:
Für die Kalkulationen gehen wir von einer Normseite aus, die die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) definiert als Text im Umfang von 1.500 Zeichen inklusive Leerzeichen. Für eine Arbeitsstunde setzen wir 70,00 Euro (Honorarzone 1) bzw. 50,00 Euro (Honorarzone 2) an (vgl. oben). Aspekte wie Auflagenhöhe, geografische Verbreitung der Texte oder Erst-, Zweit- und Exklusivnutzung durch die Auftraggebenden werden hier nicht einbezogen, müssen aber vertraglich gesondert geregelt werden und in angemessener Form zusätzlich in die Vergütung einfließen.
Umfang: 3.500 Zeichen inkl. Leerzeichen = 2,3 Normseiten
Vorausgesetzt ist die gebündelte Bereitstellung aller notwendigen Informationen seitens der Auftraggebenden.
Daraus ergibt sich folgendes Honorar netto gesamt: 600,00 EUR.
Umfang: 30.000 Zeichen inkl. Leerzeichen = 20 Normseiten
Daraus ergibt sich folgendes Honorar netto gesamt: 4.100,00 EUR.
Titelbild: 8Nppe0yLmn8 von omid armin über Unsplash