Pressemeldung zum aktuellen Gesetzesvorhaben in NRW
27.08.2025
Wer schützt in NRW den Denkmalschutz?
Deutscher Verband für Kunstgeschichte alarmiert über Gesetzesvorhaben
Auch das Denkmalschutz-Bündnis NRW sagt: STOPP!
Drei Tage vor der parlamentarischen Sommerpause 2025 hatte das Ministerium für Heimat, Wohnen, Bau und Digitalisierung ein Gesetz der Landesregierung NRW zur Änderung der Landesbauordnung „und weiterer Vorschriften im Lande NRW“ an den Landtag übermittelt, das nun dem Landtagspräsidenten und den Abgeordneten vorliegt. Mit „weiteren Vorschriften“ ist insbesondere das Gesetz zum Schutz der Denkmale in NRW gemeint, das immerhin einen Verfassungsauftrag für Kommunen und Land regelt.
Die Landesregierung behauptet, mit ihrer Gesetzesinitiative den Rahmenrichtlinien Gesamtverteidigung (RRGV) des Bundes nachzukommen, indem (nicht näher benannte) „Anlagen“ ihren Schutz verlieren oder gar nicht erst erhalten, die der Landesverteidigung, dem Katastrophenschutz oder dem Schutz der Bevölkerung dienen. Die RRGV zielt jedoch genau auf das Gegenteil, nämlich eine fundierte Vorsorge für den Schutz von Kulturgut zu schaffen und Kulturgut auf den Katastrophenfall vorzubereiten. Die Landesregierung will stattdessen den Schutz für – insbesondere im Landes- und Bundesbesitz – befindliche Kulturdenkmale streichen. Außerdem will das zuständige Ministerium künftig Verfahren des Denkmalschutzes an sich ziehen können, ohne Begründung und ohne Einbindung der Kommunen.
Der Deutsche Verband für Kunstgeschichte kritisiert sowohl die Vorgehensweise als auch die inhaltliche Zielrichtung der Landesregierung deutlich. Solche Möglichkeiten für die Eingriffe in den Schutz des historischen Bauerbes dürfen nicht „en passant“ und schon gar nicht ohne öffentliche und fachliche Debatte im Stillen während der Sommerpause erfolgen. Als Teil des Denkmalschutz-Bündnis NRW sagen wir STOPP zu diesem Vorhaben der Landesregierung.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier die Themen wie Krieg und Katastrophenvorsorge instrumentalisiert werden, um den Denkmalschutz in NRW weiter zu schwächen. Wurde bei der kurz vor der Landtagswahl 2022 eingebrachten Neufassung des Denkmalschutzgesetzes NRW die Bedeutung der unabhängigen fachlichen Bewertung bereits marginalisiert, wird sie nun für Landesliegenschaften völlig ausgeschaltet.
Das Denkmalschutz-Bündnis NRW – bestehend aus einer Vielzahl zivilgesellschaftlicher und von bürgerschaftlichem Engagement getragener Initiativen sowie zahlreicher fachlicher Einrichtungen – will mit einer breiten und transparenten Diskussion in der Öffentlichkeit sowie im Parlament und seinen Ausschüssen den Schutz der Denkmale auch in Zukunft sichern.
Der 1948 gegründete Deutsche Verband für Kunstgeschichte e.V. vertritt als Berufsverband die Interessen der in Deutschland arbeitenden Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker und zählt rund 5800 Mitglieder. Zu deren Aufgabengebieten gehört traditionell die Denkmalpflege, und zwar sowohl in der fachlichen Theorie an den Hochschulen als auch in der Praxis von Denkmalschutz und Denkmalpflege in den Behörden und Ämtern sowie in weiteren Berufsbildern.
Kontakt
Geschäftsstelle
- Geschäftsadresse
- Deutscher Verband für Kunstgeschichte e.V.
Haus der Kultur
Weberstr. 59 a
53113 Bonn - info@kunstgeschichte.org
Dr. Martin Bredenbeck
Repräsentant der Berufsgruppe Denkmalpflege
Die aktuelle Gesetzesinitiative ist hier nachzulesen.
„Protest gegen die Novellierung der Landesbauordnung NRW 2025“
Unsere Pressemeldung zum Download als PDF