
Unsere Mitglieder
Jede Kunsthistorikerin und jeder Kunsthistoriker mit abgeschlossener Hochschulausbildung (mind. Bachelor mit Haupt-/Kernfach Kunstgeschichte bzw. Kunstwissenschaft und entsprechender Abschlussarbeit) kann unabhängig der Nationalität oder des Wohnortes Mitglied im Deutschen Verband für Kunstgeschichte werden.
Der Verband hat derzeit knapp 5.800 Mitglieder (Stand: August 2025), wobei der Anteil weiblicher Mitglieder rund 78 Prozent beträgt. Ein Viertel aller Mitglieder sind bereits über 15 Jahre lang im Verband, gleichwohl hat sich unsere Mitgliederschaft in den vergangenen Jahren verjüngt. So ist etwa ein Viertel der Mitglieder unter 35 Jahre alt. Der Anteil von Mitgliedern mit Bachelor-Abschluss beträgt rund acht Prozent, von Mitgliedern mit Master-Abschluss rund 50 Prozent.
Mitgliederversammlung
Die Organe des Verbandes sind laut unserer Satzung die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Die Mitgliederversammlung wird alle zwei Jahre durch den Vorstand einberufen. Sie wird möglichst anlässlich des Deutschen Kongresses für Kunstgeschichte abgehalten.
Anträge an die Mitgliederversammlung müssen spätestens zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Die Einberufung erfolgt schriftlich durch den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende vier Wochen vor der Sitzung; er bzw. sie hat die Leitung der Mitgliederversammlung inne. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.