Übergreifende Bewertung: Das Welterbe als Verpflichtung
Die „Great Spa Towns of Europe“ wurden 2021 als transnationale, serielle UNESCO-Welterbestätte eingetragen. Der Stätte gehören elf Kurstädte in sieben europäischen Ländern an: Bad Ems und Bad Kissingen (Deutschland), Baden-Baden (Deutschland), Bath (Vereinigtes Königreich), Spa (Belgien), Vichy (Frankreich), Montecatini Terme (Italien), Karlovy Vary (Tschechien), Františkovy Lázně (Tschechien), Mariánské Lázně (Tschechien) sowie Bad Gastein (Österreich). Der Außergewöhnliche Universelle Wert (OUV) beruht auf der Authentizität und Integrität des überlieferten architektonischen Bestands sowie auf der urbanen Qualität der Kurviertel als Gesamtensemble.
Alle deutschen Städte – auch Bad Ems und Bad Kissingen – haben sich durch die Nominierung zu einem aktiven Schutz dieses Erbes verpflichtet. Die vier hier dokumentierten Fälle zeigen, dass dieser Schutz derzeit nicht in ausreichendem Maß gewährleistet wird: Eine schleichende Überformung durch Anbauten (Badhaus), ein jahrzehntelanger Verfall von Kernzonenzeugnissen (Malbergbahn), ein dramatisch geschädigter Denkmalbestand ohne erkennbare Sanierungsperspektive (Apolant) und ein leerstehender stadtbildprägender Baukörper ohne verbindliche Entwicklungsperspektive (Fürstenhof) – all das zusammen beschreibt eine strukturelle Gefährdung des Welterbes, die über Einzelfälle hinausweist.
Die Redaktion Rote Liste im Deutschen Verband für Kunstgeschichte ruft die zuständigen Denkmalbehörden auf, die notwendigen denkmalfachlichen Überprüfungen und Maßnahmen einzuleiten. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass Behörden und Kommunen geplante Veränderungen im Welterbegebiet stets in enger Abstimmung mit dem UNESCO-Welterbekomitee und ICOMOS vorbereiten und begleiten – nur so lässt sich ein wirksames Monitoring sicherstellen und die bauliche Überlieferung für kommende Generationen bewahren. Kommunen wie Denkmalbehörden dürfen sich dabei weder hinter unterlassenen Sanierungsmaßnahmen noch hinter in denkmalfachlich fragwürdiger Form vollzogenen Eingriffen privater Denkmaleigentümer aus der Verantwortung zurückziehen, sondern sind aufgefordert, das gesamte bauliche Kulturerbe offensiv und vorausschauend in den Blick zu nehmen – etwa in Form eines kontinuierlich fortgeschriebenen und öffentlich begleiteten Masterplans, der in enger Abstimmung mit den genannten Institutionen entwickelt wird. Sollte dies ausbleiben und die Zahl monierungswürdiger Einzelfälle wie die hier dokumentierten noch weiter zunehmen, ist der Außergewöhnliche Universelle Wert (OUV) der transnationalen seriellen Welterbestätte „Great Spa Towns of Europe“ mittelfristig ernsthaft angreifbar.