Friedhof Ohlsdorf
Friedhof Ohlsdorf
Fuhlsbüttler Straße 756
22337 Hamburg
Erbaut: 1877 eröffnet, 1919 erweitert
Entwurf: Wilhelm Cordes (1840–1917), Otto Linne (1869–1937)
Geschütztes Baudenkmal: als Gesamtensemble seit 2013
Status: akute Gefährdung
Die Umwidmung von Bestattungs- in öffentliche Parkflächen im Rahmen des städtischen Projekts „Ohlsdorf 2050“ bedroht akut den Einzelbestand dieser Flächen und widerspricht der gesetzlichen Verpflichtung der Stadt Hamburg als Eigentümerin, dieses Denkmal als Ensemble zu erhalten und den Denkmalkriterien entsprechend zu pflegen.
Der 1877 eröffnete Friedhof Ohlsdorf ist mit seiner Fläche von 389 ha der größte Parkfriedhof der Welt und wurde im ausgehenden 19. Jh. von Wilhelm Cordes als überkonfessioneller, kommunaler Friedhof nach den Prinzipien des englischen Landschaftsparks angelegt. Der artifiziellen Landschaft wurde 1919 durch Otto Linne ein architektonisch-formal gestaltetes, den Ideen der Reformbewegung folgendes Areal gegenübergestellt. Durch den fortwährenden Bestattungsbetrieb findet auf dem Friedhof bis heute ein steter Zuwachs historisch relevanter Schichten der Sepulkralkultur statt. Gleichzeitig ist er ein Denkmal der historischen wie zeitgenössischen Garten- und Landschaftskultur und zählt durch die Dimension seiner Fläche zu den größten Gartendenkmälern Europas.
Damit erfüllt Ohlsdorf die Kriterien eines Denkmals, dessen Erhaltung und Pflege im Allgemeininteresse liegt. Insbesondere betrifft dies die historische Substanz und Fläche mit den konzeptionell geschlossenen Einzelbereichen sowie die sie verbindenden Anlagen und Flächen. Daher wurde der Friedhof 2013 als Gesamtensemble unter Schutz gestellt, bei dem die Bewahrung der historischen Großstrukturen im Vordergrund steht. Grabanlagen werden durch den Denkmalschutz nur berührt, wenn ihre Anlage, Gestaltung oder Bedeutung ein erhaltenswertes kulturelles Erbe enthalten.
Die Herausforderung dieses wachsenden Denkmals stellt sich u. a. durch den Friedhofsbetrieb, da Grabanlagen ohne erklärte Schutzwürdigkeit nach Ablauf der Ruhezeit ohne denkmalspezifische Prüfung aufgelöst werden. Auch die fehlende Inventarisierung des gesamten Denkmalbestandes sowie eine Dokumentation des historischen Vegetationsbestandes als Grundlage eines Pflegewerks und einer systematischen Bewahrung wirken sich äußerst kritisch auf die Denkmalsubstanz aus. Zwar erfolgte in den 1980er Jahren für das im städtischen Eigentum befindliche Ensemble eine fremdfinanzierte Teilinventarisierung des Grabmalbestandes bis ca. 1950, ein Regelprozess zur Begutachtung des sich ständig verändernden vollständigen Denkmalbestandes besteht jedoch nicht, so dass die Bewahrung jüngerer Entwicklungen nur punktuell erfolgt.
Die Umwidmung von Bestattungs- in öffentliche Parkflächen im Rahmen des städtischen Projekts „Ohlsdorf 2050“ bedroht akut den Einzelbestand dieser Flächen und widerspricht der gesetzlichen Verpflichtung der Stadt Hamburg als Eigentümerin, dieses Denkmal als Ensemble zu erhalten und den Denkmalkriterien entsprechend zu pflegen.
Nereida Baum