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Vorschläge für Kandidierende bei der DFG‑Fachkollegienwahl 2023

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Der Vorstand des Verbandes bittet die Mit­glieder darum, bis zum 21.09.2022 per E-Mail an die Geschäfts­stelle bis zu drei Vorschläge für potentielle Kandi­da­tin­nen und Kandidaten für die DFG-Fach­kol­le­gien­wahl 2023 nach unten ge­nann­ten Kriterien einzureichen.

Im Herbst 2023 wird die nächste Wahl der Mitglieder der Fachkollegien der DFG statt­finden. Der Senat der DFG hat mit Beschluss vom Juni 2022 dem Verband Deutscher Kunsthistoriker für diese Wahl fach­ge­bun­den das Recht zum Vorschla­gen von Kandidierenden verliehen. Der Vorstand des Verbandes hat nun die Ge­legenheit, bis Ende Oktober 2022 Wissen­schaftlerinnen und Wissen­schaftler für eine Kan­di­da­tur für das Fach Kunstge­schich­te in den DFG-Fachkollegien vor­zu­schla­gen.

Für die Amtsperiode 2024–2028 werden im Fach­kol­le­gium 1.13 (Kunst-, Musik-, Theater- und Medien­wis­sen­schaf­ten) drei Personen für das Fach Kunstgeschichte gewählt. Unser Verband darf für das Fach­kol­le­gium Kunstgeschichte insgesamt sechs Vorschläge ein­rei­chen. Informa­tio­nen über die Anzahl der Nomi­nie­rungen einer kandidierenden Person und über die Na­men der vorschlagen­den Institutionen werden durch die DFG erst im Anschluss an die Wahl veröffentlicht. Unser Verband wird aber wie bisher die von ihm unter­brei­teten Nominierungen mit Einreichen der Liste bei der DFG auf seiner eigenen Website veröffent­li­chen.

Wie im Vorfeld der letzten Wahlen möchte der Vorstand des Verbandes die Mit­glie­der an der Erstellung der Liste möglicher Kandidatinnen und Kandidaten be­tei­li­gen. Die Mitglieder werden gebeten, Wahl­vor­schläge bestehend aus bis zu drei Per­so­nen zu ma­chen. Die Zusammenstellung der Kandidatinnen und Kandidaten sollte dabei bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Die Vorschläge sollten auf einer brei­ten Basis fach­licher For­schungs­schwer­punkte der Kandi­da­tinnen und Kandidaten erfolgen und sowohl die wissen­schaftliche als auch per­sönliche Qualifi­ka­tion der vor­ge­­schla­genen Personen berück­­sich­ti­gen.
  • Die Kandidatinnen und Kandidaten sollten sich durch eine thematisch breite Streuung ihrer Akti­vi­tä­ten und durch ein möglichst auch inter­dis­zi­pli­när aus­gerichtetes Forschungs­spek­trum aus­zeich­nen.
  • Es sollen Hoch­schul­­lehrer­in­nen und Hoch­schul­lehrer verschiedener Kar­rie­re­stufen vorge­schla­gen werden.
  • Außerdem sollten verschiedene Alters­stufen so­wie die Ausge­wo­gen­heit der Geschlechter be­rück­sich­tigt werden. Der Verband ist auf­ge­for­dert, eine Liste einzureichen, auf der möglichst Perso­nen bei­der Ge­schlech­ter mit jeweils mindestens einem Drittel der Kandidierenden vertreten sind.

Da bis zum 31. Oktober 2022 alle Kan­di­da­tin­nen und Kandidaten der DFG gegen­über benannt sein müssen, bitten wir Sie, Ihren Vorschlag bestehend aus bis zu drei Kan­didatinnen und Kandidaten spätestens bis zum 21.09.2022 per E-Mail an die Ge­schäftsstelle zu schicken. Unser Vor­stand wird dann unter Prüfung der Wahl­­be­­rech­ti­gung, also Wählbarkeit, und der von der DFG vorgegebenen Kriterien für eine No­mi­nierung aus den zwölf am häu­fig­sten genannten Namen sechs Kan­di­da­tinnen und Kandidaten bestimmen, die an die DFG weitergeleitet werden.

Weitere Informationen zu Wahlvorschlägen und zum Wahlverfahren in gebündelter Form sind der DFG-Webseite zur Fachkollegien­wahl zu entnehmen.

Zum Wahlportal für die Fachkollegienwahl 2023