Mitgliedschaft
Alle personenbezogenen Änderungen – neue Postanschrift, Namensänderung nach Eheschließung, Änderung des akademischen Grades oder Titels usw. – teilen Sie uns bitte formlos per E-Mail oder Briefpost an die Geschäftsstelle mit. Vielen Dank!
Durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates helfen Sie mit, den erheblichen Verwaltungsaufwand zu reduzieren, der in der Geschäftsstelle zur Einziehung der jährlichen Mitgliedsbeiträge anfällt.
Das Verfahren ist dabei ganz einfach und sicher: Auf Ihrer Jahresrechnung – die Sie in der Regel Mitte Dezember erhalten – wird die Einziehung Ihres Beitrages rechtzeitig und mindestens acht Wochen vorher angekündigt. Auf der Rechnung sind auch die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zum Lastschriftmandat sowie Ihre uns vorliegenden Kontodaten zur Kontrolle vermerkt.
Alle Änderungen Ihrer Bankdaten, etwa nach einem Kontowechsel, können Sie der Geschäftsstelle formlos per E-Mail oder Briefpost mitteilen.
Wenn Sie uns unterstützen möchten, indem Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, senden Sie bitte das Formular (PDF) ausgefüllt und unterschrieben per Post oder E-Mail an die Geschäftsstelle des Verbandes.
SEPA-Lastschriftmandat (643 KB)Die Mitgliedschaft im Verband kann durch eine formlose schriftliche Erklärung gekündigt werden, die Sie bitte per Post oder E-Mail an die Geschäftsstelle richten. Satzungsgemäß (§ 4) erfolgt der Austritt aus dem Verband zum Schluss des Geschäftsjahres und ist spätestens bis zum 15. November des laufenden Jahres anzuzeigen.
In aller Regel bestätigen wir die Kündigung zweifach: Einmal per E-Mail (sofern uns eine gültige E-Mail-Adresse vorliegt) und anschließend per Briefpost. Sofern Sie von uns keine Kündigungsbestätigung erhalten sollten, so tragen Sie bitte dafür Sorge, dass uns die Kündigung fristgerecht erreicht.