Museumseintritte

Zahlreiche staatliche, kommunale und private Mu­seen sowie Einrichtungen der staatlichen Schlös­ser­ver­waltungen in Deutschland (und teilweise auch im Ausland) gewähren den Mit­gliedern des Deutschen Verbandes für Kunstgeschichte e.V. bei Vor­lage des Ausweises freien oder er­mäßig­ten Ein­tritt.

Durch diese kollegiale Solidarität, für die wir sehr dankbar sind, unterstützen sie auch jene Kol­legin­nen und Kollegen, die nicht in oder für Museen tätig sind und daher keine Mitglied­schaft in Mu­se­ums­verbänden erhalten können, die zu einem kostenlosen Eintritt in Museen berechtigen. Für eine qualifizierte Berufsausübung aber ist der kosten­befreite oder doch mindestens kosten­re­du­zierte Eintritt unabdingbar. Nur so wird die wis­sen­schaft­liche Aus­ein­ander­setzung mit den in Museen bewahrten Objekten in breitem Umfang möglich, von der wiederum die Museen auch we­sent­lich profitieren.

Freier/ermäßigter Eintritt für Mitglieder des Verbandes

Nachfolgende Einrichtungen haben dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt, den Mit­gliedern un­se­res Verbandes die angege­benen Ein­tritts­ver­güns­ti­gungen zu gewäh­ren. Darüber hinaus bieten auch zahlreiche ausländische, vor allem staat­liche Muse­en, Schlösser und Gärten bei der Vor­lage des Mitglieds­ausweises Vergün­stigungen an.

Der Vorstand dankt allen unten auf­geführten Insti­tutionen sehr herzlich für ihr freundli­ches Entgegenkommen!

Die Liste enthält keine Einrichtungen, die grund­sätzlich allen Gästen freien Eintritt ge­währen.

Dauer­ausstellungSonder-/Wechsel­aus­stel­lungen
voller Eintritt
ermäßigter Eintritt
freier Eintritt
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