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Museumseintritte
Im Zuge der Umbenennung des Verbandes sind unser Logo und unsere Mitgliedsausweise neu gestaltet worden.
Die neuen Ausweise (blaue Karten) sind ab 1. Januar 2023 gültig.
Zahlreiche staatliche, kommunale und private Museen sowie Einrichtungen der staatlichen Schlösserverwaltungen in Deutschland (und teilweise auch im Ausland) gewähren den Mitgliedern des Deutschen Verbandes für Kunstgeschichte e.V. bei Vorlage des Ausweises freien oder ermäßigten Eintritt.
Durch diese kollegiale Solidarität, für die wir sehr dankbar sind, unterstützen sie auch jene Kolleginnen und Kollegen, die nicht in oder für Museen tätig sind und daher keine Mitgliedschaft in Museumsverbänden erhalten können, die zu einem kostenlosen Eintritt in Museen berechtigen. Für eine qualifizierte Berufsausübung aber ist der kostenbefreite oder doch mindestens kostenreduzierte Eintritt unabdingbar. Nur so wird die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den in Museen bewahrten Objekten in breitem Umfang möglich, von der wiederum die Museen auch wesentlich profitieren.
Freier/ermäßigter Eintritt für Mitglieder des Verbandes
Nachfolgende Einrichtungen haben dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt, den Mitgliedern unseres Verbandes die angegebenen Eintrittsvergünstigungen zu gewähren. Darüber hinaus bieten auch zahlreiche ausländische, vor allem staatliche Museen, Schlösser und Gärten bei der Vorlage des Mitgliedsausweises Vergünstigungen an.
Der Vorstand dankt allen unten aufgeführten Institutionen sehr herzlich für ihr freundliches Entgegenkommen!
Die Liste enthält keine Einrichtungen, die grundsätzlich allen Gästen freien Eintritt gewähren.