Museumseintritte

Aktuell: wichtiger Hinweis für Museen

Im Zuge der Umbenennung des Verbandes sind unser Logo und unsere Mitgliedsausweise neu gestaltet worden.
Die neuen Ausweise (blaue Karten) sind ab 1. Januar 2023 gültig.

Zahlreiche staatliche, kommunale und private Mu­seen sowie Einrichtungen der staatlichen Schlös­ser­ver­waltungen in Deutschland (und teilweise auch im Ausland) gewähren den Mit­gliedern des Deutschen Verbandes für Kunstgeschichte e.V. bei Vor­lage des Ausweises freien oder er­mäßig­ten Ein­tritt.

Durch diese kollegiale Solidarität, für die wir sehr dankbar sind, unterstützen sie auch jene Kol­legin­nen und Kollegen, die nicht in oder für Museen tätig sind und daher keine Mitglied­schaft in Mu­se­ums­verbänden erhalten können, die zu einem kostenlosen Eintritt in Museen berechtigen. Für eine qualifizierte Berufsausübung aber ist der kosten­befreite oder doch mindestens kosten­re­du­zierte Eintritt unabdingbar. Nur so wird die wis­sen­schaft­liche Aus­ein­ander­setzung mit den in Museen bewahrten Objekten in breitem Umfang möglich, von der wiederum die Museen auch we­sent­lich profitieren.

Freier/ermäßigter Eintritt für Mitglieder des Verbandes

Nachfolgende Einrichtungen haben dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt, den Mit­gliedern un­se­res Verbandes die angege­benen Ein­tritts­ver­güns­ti­gungen zu gewäh­ren. Darüber hinaus bieten auch zahlreiche ausländische, vor allem staat­liche Muse­en, Schlösser und Gärten bei der Vor­lage des Mitglieds­ausweises Vergün­stigungen an.

Der Vorstand dankt allen unten auf­geführten Insti­tutionen sehr herzlich für ihr freundli­ches Entgegenkommen!

Die Liste enthält keine Einrichtungen, die grund­sätzlich allen Gästen freien Eintritt ge­währen.

Dauer­ausstellungSonder-/Wechsel­aus­stel­lungen
voller Eintritt
ermäßigter Eintritt
freier Eintritt
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