Der Verband:
Vorstand und Mitglieder­versammlung

Vorstand

Der Vorstand wurde am 25. März 2022 in Stuttgart von der Mitgliederversammlung gewählt.

Mitgliederversammlung

Die Organe des Verbandes sind laut unserer Satzung die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

Die Mitgliederversammlung wird alle zwei Jahre durch den Vorstand einberufen. Sie wird möglichst anlässlich des Deutschen Kongresses für Kunstgeschichte abge­hal­ten.

An­trä­ge an die Mitgliederversammlung müssen spätestens zwei Wochen vor der Sitzung schrift­lich beim Vorstand eingereicht werden. Die Einberufung erfolgt schriftlich durch den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende vier Wochen vor der Sitzung; er bzw. sie hat die Leitung der Mitgliederversammlung inne. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.