Ausschüsse

Ausschuss Bildrechte

Kunsthistorikerinnen und Kunst­historiker sind in ihrem Arbeitsalltag auf vielfältige Weise mit bildrechtlichen und urheber­rechtlichen Fragen konfrontiert. Mit ihren eigenen Forschungs­beiträgen in Publi­ka­tionen legen sie selbst Werke vor, die dem Schutz des Urheber­rechts unterliegen. Zugleich aber müssen sie bei Recherchen, Forschungen und Veröffent­li­chungen häufig auf Werke anderer, vor allem auf Abbildungen, zurückgreifen und dabei deren berechtigte Interessen wahren. Neben dem Urheberrecht, das vor allem bei Werken der modernen und zeit­genös­sischen Kunst greift, gilt es dabei auch den sog. Lichtbild­schutz (das Recht an fotografischen Aufnahmen), Persönlich­keits­rechte sowie das Hausrecht von Institutionen wie Museen im Blick zu behalten. Mit der zunehmenden Digitali­sierung und Globali­sierung des kunst­historischen Arbeitens und Publizierens nimmt die Komplexität dieser Fragen weiter zu. Der Verband hat daher einen Ausschuss eingerichtet, der eine doppelte Zielsetzung verfolgt: Zum einen soll er wesentliche Informationen zu Fragen des Bildrechts in einer handlichen Broschüre zusammen­führen; zum anderen sollen auf dieser Grundlage Probleme identifiziert werden, auf deren Lösung der Verband gegenüber politischen Ent­scheidungs­trägern hinwirken kann.

Die Bemühungen des Ausschusses werden flankiert von den Workshops „Bildrechte im Griff“, die der Verband mehrmals jährlich anbietet, sowie von Stellung­nahmen, mit denen sich der Verband bereits jetzt in Diskussionen um bild- und urheber­rechtliche Fragen einbringt.

Mitglieder im Ausschuss Bildrechte

Ab sofort: Wir stellen unseren überarbeiteten Wegweiser zu Bildrechtsfragen in der zweiten Auflage in Open Access auf ART-Dok zur Verfügung.

Zur zweiten Auflage des Leitfadens auf ART-Dok

Ziel der Handreichung soll es sein, Grundzüge und wesentliche Begriffe der relevanten Teile des Urheberrechts zu vermitteln. Vor allem aber soll der Leitfaden dabei helfen, bei konkreten Fragen rasch die entscheidenden Informationen zu finden, um zu einer verlässlichen Lösung zu gelangen.

Da Bildrechtsfragen in unserem Fach eine grundlegende Bedeutung zukommt, haben wir uns dazu entschlossen, diesen Leitfaden kostenfrei im Sinne des Open Access bereitzustellen. Er ist zudem als freies Lehr- und Lernmaterial nach dem Prinzip der Open Educational Resources (OER) konzipiert. Seine Erarbeitung und Gestaltung wurden durch Mitgliedsbeiträge ermöglicht.

NFDI4Culture: Forschungs­daten­infra­struktur für materielle und immate­rielle Kulturgüter

In der Konsortiums­initiative „NFDI4Culture“ haben sich Partner/-innen aus Forschung, Gedächtnis­institu­tionen und Infra­struktur­einrichtungen zusammen­gefunden, die sich dem Aufbau einer dezentralen, fach- und forschungsnahen Infrastruktur für For­schungs­­daten aus dem Bereich der materiellen und immateriellen Kulturgüter widmen. Die wissenschaftliche Not­wendig­keit und zugleich das kultur­politische Potential von NFDI4Culture ergibt sich aus den Besonderheiten der beforschten, primär nicht-textuellen Güter, deren materiale und mediale Dimensionen einen Eigenwert besitzen, der nicht vollständig in einer digitalen Reprä­sen­tation aufgeht. Das Konsortium NFDI4Culture hat am 1. Oktober 2020 seine Arbeit aufgenommen.
Als Fachverband, der die Bedarfe der von ihm vertretenen Wissenschafts­com­munity hinsichtlich spezifischer Forschungs­daten­infra­strukturen klar sieht und den Ent­ste­hungs­prozess von NFDI4Culture maßgeblich mitgetragen hat, möchte der Deutsche Verband für Kunstgeschichte gemein­sam mit anderen Fach­gesell­schaften vor allem über das Board mit dem Sprecher­gremium kommuni­zieren bzw. sich an Arbeits­teams und Foren beteiligen. Ziele sind der gemeinsame Aufbau einer nationalen Infrastruktur und die Bildung eines den materiellen und immateriellen Kultur­gütern gewidmeten Konsortiums.

Mitglieder im Ausschuss NFDI4Culture