Wer kann Mitglied werden?

Mitglied des Verbandes kann jede Kunsthistorikerin und jeder Kunsthistoriker mit abgeschlossener Hoch­schul­­ausbildung (Bachelor, Magister, Master, Diplom, Lizenziat oder ver­gleichbarer Hochschulabschluss) mit Haupt-/Kern­fach Kunstgeschichte bzw. Kunst­wis­sen­schaft und entsprechender Abschlussarbeit unabhängig der Nationa­li­tät oder des Wohnortes werden. Darüber hinaus können satzungsgemäß auch einzelne Fachleute, die sich auf dem Gebiet der Kunst­for­schung ausgewiesen haben, auf Antrag Mitglieder werden, wenn sie von zwei Mitgliedern des Verbandes empfohlen werden.

Die Mitglied­schaft ist schriftlich zu beantragen. Über die Mitgliedschaft entscheidet der Vor­stand.

Mitgliedsantrag

Wenn Sie dem Deutschen Verband für Kunstgeschichte e.V. beitreten möchten, senden Sie bitte den Aufnahmeantrag (PDF) ausgefüllt und mit Ihrer Unterschrift versehen per Post oder E-Mail an die Geschäftsstelle des Verbandes.

Sofern das erfolgreich abgeschlos­sene Studium in der Forschungs­da­ten­bank ARTtheses nachgewiesen ist, benötigen wir keine Kopie des Hoch­schul­zeugnisses. Ansonsten ist dem Aufnahmeantrag ein ent­spre­chen­der Nachweis des vollständigen Studien­abschlusses (unter Angabe der Stu­dien­fächer und der Abschluss­arbeit) beizufügen. Für die Aufnahme in den Verband müssen alle für den Ab­schluss erforderlichen Prüfungs­leistungen benotet und durch die Hoch­schule bestätigt vorgelegt werden.

Alle Vergünstigungen auf einen Blick

  • freier oder ermäßigter Eintritt in zahlreiche Museen, Ausstellungshäuser und Einrichtungen der staatlichen Schlösserverwaltungen bei Vorlage eines gültigen Mitglieds­ausweises

Mitgliedsbeiträge

  • voller Jahresbeitrag: EUR 50,00 (ab 01.01.2025: EUR 60,00)
  • reduzierter Jahresbeitrag: EUR 25,00

Die Beitragsreduzierung gilt bei Vorlage eines aktuellen Nachweises für Vollzeitstudierende, Promovierende, Volontärinnen/Volontäre, Beschäfti­gungs­lose oder bei einem Einkommen unter der Steuergrenze. Der Nachweis muss der Geschäftsstelle jeweils bis zum 15.11. des Vorjahres des Rechnungszeitraums vorliegen, im laufenden Kalenderjahr ausgestellt und am 01.01. des Folgejahres gültig sein.

Wer unmittelbar nach dem Abschluss des Bachelor- oder Master­studiums einen Antrag auf Mitglied­schaft stellt, dem wird für das Beitritts­jahr auch ohne Nachweis der reduzierte Jahresbeitrag gewährt. In diesem Fall darf der Hochschul­abschluss nicht länger als sechs Monate zurückliegen.

Bei Neueintritt zum oder nach dem 1. August eines Jahres ist lediglich der halbe Jahresbeitrag zu entrichten.

Der Deutsche Verband für Kunstgeschichte e.V. ist ein Berufsverband im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 5 des Körperschaftsteuer­gesetzes. Die Mitgliedsbeiträge sind daher als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig. Bei Selbständigen sind die Mitgliedsbeiträge als Betriebsausgaben abzugsfähig, sofern die Mitgliedschaft im betrieblichen Interesse liegt.

Mitgliederverzeichnis

Im internen Bereich steht Ihnen ein elektronisches Mit­glieder­verzeichnis zur Verfügung.

Verzeichnis unserer Mitglieder (interner Bereich)