Mitglied des Verbandes kann jede Kunsthistorikerin und jeder Kunsthistoriker mit abgeschlossener Hochschulausbildung (Bachelor, Magister, Master, Diplom, Lizenziat oder vergleichbarer Hochschulabschluss) mit Haupt-/Kernfach Kunstgeschichte bzw. Kunstwissenschaft und entsprechender Abschlussarbeit unabhängig der Nationalität oder des Wohnortes werden. Darüber hinaus können satzungsgemäß auch einzelne Fachleute, die sich auf dem Gebiet der Kunstforschung ausgewiesen haben, auf Antrag Mitglieder werden, wenn sie von zwei Mitgliedern des Verbandes empfohlen werden.
Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Über die Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand.
Die Beitragsreduzierung gilt bei Vorlage eines aktuellen Nachweises für Vollzeitstudierende, Promovierende, Volontärinnen/Volontäre, Beschäftigungslose oder bei einem Einkommen unter der Steuergrenze. Der Nachweis muss der Geschäftsstelle jeweils bis zum 15.11. des Vorjahres des Rechnungszeitraums vorliegen, im laufenden Kalenderjahr ausgestellt und am 01.01. des Folgejahres gültig sein.
Wer unmittelbar nach dem Abschluss des Bachelor- oder Masterstudiums einen Antrag auf Mitgliedschaft stellt, dem wird für das Beitrittsjahr auch ohne Nachweis der reduzierte Jahresbeitrag gewährt. In diesem Fall darf der Hochschulabschluss nicht länger als sechs Monate zurückliegen.
Bei Neueintritt zum oder nach dem 1. August eines Jahres ist lediglich der halbe Jahresbeitrag zu entrichten.
Der Deutsche Verband für Kunstgeschichte e.V. ist ein Berufsverband im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 5 des Körperschaftsteuergesetzes. Die Mitgliedsbeiträge sind daher als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig. Bei Selbständigen sind die Mitgliedsbeiträge als Betriebsausgaben abzugsfähig, sofern die Mitgliedschaft im betrieblichen Interesse liegt.
Im internen Bereich steht Ihnen ein elektronisches Mitgliederverzeichnis zur Verfügung.
Verzeichnis unserer Mitglieder (interner Bereich)