Studium und Beruf

Studium

Die Berufsbezeichnung Kunsthistoriker/-in zählt zwar nicht zu den geschützten Berufen, eine Tätigkeit in diesem Berufsfeld setzt aber in aller Regel ein Studium der Kunstgeschichte voraus. Im Zentrum des Studienfachs Kunstgeschichte steht eine reiche künstlerische, bildliche und architektonische Überlieferung, die von der Spätantike bis zur Gegenwart reicht und längst nicht mehr auf Europa und Nordamerika beschränkt ist. Neben den klassischen Gegenstandsbereichen der Kunstgeschichte (Gemälde, Zeichnungen, Druckgrafiken und Fotografie, Skulpturen, Kunsthandwerk, Architektur) werden in zahlreichen kunsthistorischen Studiengängen auch vielfältige Artefakte und visuelle Phänomene in den Blick genommen, die nicht unbedingt als Kunstwerke gelten. Die meisten kunsthistorischen Studiengänge vermitteln grundlegende Kompetenzen im wissenschaftlichen Umgang mit Kunstwerken, Bildern und Bauten. Dazu gehört neben der historischen Einordnung und Analyse auch das Nachdenken darüber, was Kunstwerke, Bilder und Bauten gegenüber anderen Ausdrucksformen auszeichnet und wie sie unseren Zugang zur Welt prägen.

In der Regel setzt das universitäre Studium der Kunstgeschichte das Abitur voraus. Gute Fremdsprachenkenntnisse sollten spätestens im Verlauf des Studiums erworben werden. Während ein eigenes praktisches künstlerisches Talent nicht zwingend erforderlich ist, sind für ein erfolgreiches Studium eine visuelle und analytische Begabung sowie die Fähigkeit zum differenzierten sprachlichen Ausdruck von großer Bedeutung.

Als erster berufsqualifizierender Abschluss gilt offiziell der Bachelor of Arts. Sehr viele Tätigkeiten erfordern allerdings vertiefte Kenntnisse und Kompetenzen, so dass für sie ein Master of Arts oder sogar eine Promotion nachzuweisen ist. Da das Studienfach Kunstgeschichte Voraussetzung für ein breites Spektrum an Berufsfeldern ist, stehen im Studium selbst jene Fragestellungen, Methoden und Kompetenzen im Vordergrund, die für alle oder zumindest viele kunsthistorischen Berufsfelder von grundlegender Bedeutung sind. Je nach Berufswahl schließt sich an das Studium eine weitere wissenschaftliche Qualifikation (in Form einer Promotion), ein Volontariat (z. B. in Museen oder Verlagen) oder eine andere praktische Tätigkeit an.

Neben den grundständigen kunsthistorischen Studiengängen (zumeist an Universitäten) werden an Universitäten, Akademien und Hochschulen zahlreiche weitere Studiengänge angeboten, in die kunsthistorische Studienanteile integriert sind. In besonderem Maße gilt das für die Kunstpädagogik sowie für Studiengänge der Gestaltung, des Designs und der Architektur. Aufbaustudiengänge wie beispielsweise zur Denkmalpflege oder Museologie sowie Graduiertenkollegs und -schulen dienen der weiteren wissenschaftlichen Spezialisierung.

Studienorte

Einen Überblick über alle Studienorte für das Fach Kunstgeschichte/Kunstwissenschaft bietet der Hochschulkompass, ein Angebot der Hochschulrektorenkonferenz. Für jeden eingetragenen Studiengang steht dort ein Steckbrief mit allen aktuellen Informationen zu Abschlüssen, Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen, Fristen und Ansprechpersonen zur Verfügung.

Studiengänge Kunstgeschichte/Kunstwissenschaft beim Hochschulkompass
Berufsfelder

Das Studium der Kunstgeschichte qualifiziert für eine Vielzahl von Berufsfeldern. Kunsthistoriker/-innen verfügen über die Kompetenz, Kunstwerke, Bilder und Bauten in ihren materialen und medialen Bedingtheiten zu verstehen, sie historisch einzuordnen, ihre Bedeutung zu beschreiben und ihre Wirkung zu erklären. Diese Fähigkeiten sind in besonderer Weise in einem gesellschaftlichen Umfeld gefragt, das zunehmend von einer stetig steigenden Zahl von Bildern und neuen visuellen Phänomenen geprägt ist.
Zu den Berufsfeldern, in denen kunsthistorische Kompetenzen von besonderer Bedeutung sind, zählen die Bereiche Ausstellungswesen (Museen, Kunstvereine etc.), Denkmalpflege, Forschung und Lehre, Kunstmarkt (Galerien, Auktionshäuser etc.), Restaurierung, Archivwesen/Dokumentation, Kunsterziehung, Erwachsenenbildung, Verlage, Kunstkritik, Journalismus, Kunstversicherungen und Kulturtourismus. Ein Teil dieser Tätigkeiten wird nicht in Anstellungsverhältnissen, sondern in der beruflichen Selbständigkeit ausgeübt.