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Stellungnahme zur Versorgung mit wissen­schaft­licher Literatur und digitalen Fach­infor­ma­tionen im Fach Kunstgeschichte

Mit den Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Zuge der Bemühungen um die Eindämmung der derzeitigen Pandemie sind in zugespitzter Weise Schwierigkeiten bei der Versorgung mit wissenschaftlicher Literatur und elektronischen Fachinformationen hervorgetreten. Der Verband Deutscher Kunsthistoriker sieht in diesen aktuellen Schwierigkeiten einen besonders sichtbaren Ausdruck von Problemen, die bereits seit langem bestehen. Er versteht die derzeitige Lage daher als Anstoß, grundsätzlich über die Verbesserung des Zugriffs auf wissenschaftliche Literatur und Fachinformationen nachzudenken.

Kunsthistorische Forschung wird an sehr unterschiedlichen Institutionen (Universitäten, Hochschulen, Kunstakademien, Forschungsinstituten, Museen, Einrichtungen der Denkmalpflege u.a.) sowie von freiberuflich Tätigen betrieben. Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker sind daher seit jeher damit konfrontiert, dass sie in sehr verschiedenartigem Umfang auf Forschungsliteratur, Datenbanken und andere Informationsressourcen zugreifen können. Während einige kunsthistorische Institute an großen Universitäten mit gut ausgebauten Bibliotheken und umfangreichen elektronischen Fachinformationen aufwarten können, müssen sich andere Einrichtungen darauf beschränken, eher kleine Literaturbestände zu unterhalten und nur in sehr begrenztem Maße digitale Angebote zu beziehen. Die ungleiche Verteilung des Zugangs zu wissenschaftlicher Literatur und zu Fachinformationen beeinflusst die Arbeitsmöglichkeiten und die Lehrtätigkeit von Kunsthistorikerinnen und Kunsthistorikern auf folgenreiche Weise.

Im Zuge der erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens, die angesichts der aktuellen Pandemie vollzogen worden sind, tritt das seit langem bestehende Problem einer ungleichen Verteilung des Zugangs zu fachlich relevanten Informationen besonders nachdrücklich hervor. Mit der vorübergehenden Schließung der meisten wissenschaftlichen Bibliotheken ist auch das System der Fernleihe beeinträchtigt und vielerorts zeitweise zum Erliegen gekommen. Spätestens jetzt zeigt sich besonders klar, dass zudem der Zugang zu digital verfügbaren, oftmals lizenzpflichtigen Angeboten nur in sehr unterschiedlichem Maße gegeben ist. Das betrifft neben klassischen digitalen Zeitschriften-Archiven und den eBook collections von Verlagen insbesondere auch Bilddatenbanken sowie grundlegende Lexika (wie das Allgemeine Künstlerlexikon oder die Angebote unter Oxford Art Online).

Angesichts der aktuellen Situation begrüßt der Verband Deutscher Kunsthistoriker alle bereits umgesetzten oder geplanten Bemühungen von Einrichtungen, den ihnen verfügbaren Zugang weiteren Nutzerinnen und Nutzern zu öffnen. Ebenso unterstützen wir alle Initiativen, die darauf hinwirken, dass die bestehenden Möglichkeiten, auf digitale Angebote zurückzugreifen, im Fach noch größere Bekanntheit erlangen. Zu danken ist namentlich allen öffentlichen Bibliotheken, die vereinfachte Zulassungsverfahren etabliert haben, um auf diese Weise trotz der bestehenden Einschränkungen neuen Nutzerinnen und Nutzern die Arbeit mit ihren digitalen Angeboten zu ermöglichen (stellvertretend für viele Initiativen sei auf das Angebot der BSB München hingewiesen; vgl. https://www.bsb-muenchen.de/article/staatsbibliothek-digital-zahlreiche-online-services-fuer-nutzerinnen-und-nutzer0-3567/). Und großer Dank gebührt den spontanen Bemühungen, die aktuellen Angebote verschiedener Bibliotheken auf Übersichtsseiten zusammenzutragen (erneut stellvertretend: https://etherpad.wikimedia.org/p/BibliothekenSindDa; https://dbis.ur.de//fachliste.php?bib_id=corona). Unter den aktuellen Umständen tritt zudem nochmals verstärkt der besondere Wert des Fachinformationsdienstes Kunst, Fotografie, Design der UB Heidelberg und der SLUB Dresden (https://www.arthistoricum.net) hervor, der u.a. mit dem Repositorium ART-Dok, mit ART-Books, zahlreichen E-Journals, umfangreichen Retrodigitalisierungsprojekten sowie mit den FID-Lizenzen wichtige fachspezifische Angebote bereithält. Der Verband Deutscher Kunsthistoriker bittet die wissenschaftlichen Bibliotheken und vergleichbaren öffentlichen Einrichtungen darum, im Sinne der hier skizzierten Initiativen möglichst praktisch und unbürokratisch Zugang zu ihren digitalen Informationsangeboten zu eröffnen, sofern es die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und Lizenzregelungen zulassen. Dabei sollte im Rahmen der rechtlichen Spielräume insbesondere auch Studierenden Zugang gewährt werden, damit die Einschränkungen des Studiums im nun beginnenden Sommersemester soweit wie möglich begrenzt bleiben.

Darüber hinaus sollten die aktuellen Erfahrungen zum Anlass genommen werden, um Lösungsstrategien zu entwickeln, die über die Bewältigung der derzeitigen temporären Einschränkungen hinausgehen. Die Erfahrungen, die wir in diesen Wochen sammeln, lassen Probleme besonders sichtbar hervortreten, die bereits zuvor bestanden und auch nach einem hoffentlich baldigen Ende der Pandemie fortbestehen werden. Es bedarf einer Diskussion, wie sich die teilweise erheblichen Ungleichheiten bei der Versorgung mit wissenschaftlicher Literatur und elektronischen Fachinformationen auf Dauer abbauen lassen. Wie zahlreiche andere Disziplinen sieht sich auch das Fach Kunstgeschichte zunehmend mit dem Problem konfrontiert, dass der ungleich verteilte Zugang zu Fachinformationen die Qualität der Forschung und Lehre vielerorts substanziell zu beeinträchtigen droht. Ein Teil der Versorgungsprobleme ließe sich möglicherweise durch einen starken Ausbau von sog. Allianz-Lizenzen reduzieren, die es den Bibliotheken erleichtern sollen, lizenzpflichtige digitale Angebote zu beziehen (vgl. das Memorandum der Gesellschaft für Musikforschung vom 9. April 2020, https://www.musikforschung.de/index.php/memoranda/). Sorgsam zu prüfen wäre allerdings, ob die Vorteile solcher Allianz-Lizenzen mit dem Nachteil erkauft wären, dass die Tendenz zu einem Oligopol weniger großer Wissenschaftsverlage und Informationsanbieter auf diese Weise noch verstärkt würde.

Der Verband Deutscher Kunsthistoriker hält es für besonders wichtig und zielführend, dass wir Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker selbst mit unserem individuellen Handeln dazu beitragen, das skizzierte Problem der ungleichen Versorgung abzubauen. Sowohl im Umgang mit unseren eigenen, bereits erschienenen Publikationen als auch bei der Vorbereitung neuer Veröffentlichungen können wir schon heute in erheblichem Maße darauf Einfluss nehmen, ob unsere Forschungsergebnisse gut und frei digital zugänglich sind. Das deutsche Urheberrecht (§ 38 UrhG) eröffnet für viele Aufsatzpublikationen die Möglichkeit, digitale Versionen zum Beispiel auf der eigenen Homepage oder auf institutionellen Repositorien frei verfügbar zu machen (vgl. https://open-access.net/informationen-zu-open-access/rechtsfragen/rechtsfragen-in-deutschland/bereitstellen-von-dokumenten-in-repositorien). Der Zugang zu einem signifikanten Teil unserer Forschungsliteratur könnte auf dieser Grundlage durch individuelles Engagement erheblich verbessert werden. Zahlreiche Universitätsbibliotheken sowie insbesondere der Fachinformationsdienst Kunst, Fotografie, Design der UB Heidelberg und der SLUB Dresden (https://www.arthistoricum.net/arthistoricumnet-epublishing/) unterstützen solche Bemühungen nachdrücklich und bieten Beratung an. Es ist an uns, diese Möglichkeiten beherzt zu ergreifen.

Auch bei der Publikation neuer Forschungsergebnisse liegt es nicht zuletzt in unserer Hand, wie es um die Zugänglichkeit dieser Resultate bestellt sein wird. Im Fach Kunstgeschichte gibt es inzwischen zunehmend mehr qualitativ hochwertige Publikationsformate, die sich dem freien Zugang (in Form von sofortigem gold open access oder als green open access mit sog. Embargofrist) verpflichtet sehen. Vielfach sind auch traditionelle Verlage bereit, solche Publikationsmodelle anzubieten und zum Beispiel Partnerschaften mit institutionellen Repositorien einzugehen, um eine gute verlegerische Betreuung und zugleich freie Zugänglichkeit von Veröffentlichungen zu gewährleisten. In jedem Fall lohnt es sich, Autorenverträge eingehend auf die relevanten Regelungen hin zu prüfen und ggf. darüber mit Verlagen zu verhandeln (für hilfreiche Informationen vgl. die Handreichung „Publizieren in der Philosophie. Hinweise für Autoren zur Gestaltung von Verlagsverträgen“, https://www.gap-im-netz.de/images/gap/Merkblatt%20Verlagsvertraege%2030.12.2016.pdf). Durch unsere individuellen Entscheidungen für bestimmte Zeitschriften, Verlage und Publikationsorte sowie bei der Vertragsgestaltung können wir bereits heute darauf hinwirken, Ungleichheiten in der Literatur- und Informationsversorgung im Fach Kunstgeschichte zu reduzieren.

17. April 2020

Für den Vorstand des Verbandes Deutscher Kunsthistoriker e.V.

gez.

Prof. Dr. Johannes Grave
(Repräsentant der Berufsgruppe
Hochschulen und Forschungsinstitute)
Prof. Dr. Kilian Heck
(Erster Vorsitzender)
Stellungnahme Zur Literatur- und Fachinformationsversorgung im Fach Kunstgeschichte (118 KB)