Im Rahmen des von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien initiierten Hilfspakets NEUSTART KULTUR schreibt die Stiftung Kunstfonds zusätzlich zu ihren laufenden Förderprogrammen das Sonderförderprogramm 20/21 aus. Das Programm richtet sich an bildende Künstler*innen sowie kunstvermittelnde Einrichtungen, Akteure und Initiativen des Kunstbetriebs.
Das Sonderförderprogramm 20/21 bietet u.a. als Antragsmöglichkeit:
Projektförderung für kunstvermittelnde Akteure
Kunstvermittelnde Akteure (z. B. Künstler*innenräume, Produzentengalerien, Kunstvereine, Projekträume, solo-selbständige Akteur*innen) können sich für eine Projektförderung bewerben, die die Vermittlung und den Konsum von bildender Kunst – sei es durch Gespräche, App + Video, Ausstellung, Verleih, Verkauf, Workshops etc. – nachhaltig mit innovativen und unkonventionellen Ideen anregen und an der Kunst vorzugsweise niederschwellig teilhaben lassen. Die Projekte sollen im Zeitraum zwischen Oktober 2020 und Dezember 2021 stattfinden, ein Zuschuss bis max. 50.000 Euro (Vollfinanzierung, kein Eigenanteil erforderlich) kann beantragt werden.