Am Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München ist zum 1. Mai 2025 die Stipendiatinnen- und Stipendiatenstelle der Freien und Hansestadt Hamburg wiederzubesetzen. Das nach dem Hamburgischen Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (HmbNFG) finanzierte Stipendium dient der wissenschaftlichen Weiterbildung und der Durchführung von Forschungsvorhaben in Verbindung mit einer Mitarbeit am ZI. Das Stipendium wird ausschließlich Kunsthistorikerinnen und Kunsthistorikern gewährt, die an der Universität Hamburg promovieren oder promoviert worden sind.
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