Ausschüsse

Gründung eines Ausschusses zum Schutz wissenschaftlicher Freiheit in der Kunstgeschichte

Auf unserer Mitgliederversammlung am 28. Februar 2026 haben wir beschlossen, dass ein „Ausschuss zum Schutz wissenschaftlicher Freiheit in der Kunstgeschichte“ eingerichtet wird, zu dem auch Vertreter/ innen anderer Fachverbände eingeladen werden sollen. Ziel des Ausschusses ist es, Konzepte und Maßnahmen zur Umsetzung folgender Themen zu entwickeln und zu koordinieren: Unterstützungsangebote, Netzwerk, Austauschforen, Monitoring-System, Schulungen, Fortbildungen, Best-Practice-Beispiele, Handlungskonzepte.

Der Vorstand bereitet derzeit das Auftakttreffen des Ausschusses vor.

weiterlesen

Gründung einer AG Fachethik

Das Auftakttreffen der neu zu gründenden Arbeitsgruppe Fachethik fand statt am 21. November 2025, 14–16 Uhr. Ziel der AG ist es, zentrale ethische Fragestellungen unseres Faches zu reflektieren, zu diskutieren und praxisnahe Lösungen zu entwickeln, wie die gemeinsame Verantwortung für ethische Standards in der kunsthistorischen Praxis umgesetzt werden kann.

weiterlesen

AG Verbandsgeschichte

Der Deutsche Verband für Kunstgeschichte wird in den kommenden Jahren die Erforschung und Historisierung der Verbandsgeschichte weiter vorantreiben.

Um diesen Beschluss Mitgliederversammlung (2024) umzusetzen und die entsprechende Forschung zu fördern, hat der Vorstand 2025 einen Ausschuss eingerichtet. Auf dem Deutschen Kongress für Kunstgeschichte 2026 in München fand eine Sektion zur Verbandsgeschichte statt, in der die Arbeitsgruppe vier Schwerpunktsetzungen vorstellte.

Alle Verbandsmitglieder sind herzlich eingeladen, sich jederzeit der Arbeitsgruppe anzuschließen (Kontakt: verbandsgeschichte@kunstgeschichte.org).

Mitglieder der AG Verbandsgeschichte

1. Die Gründungsphase des Verbandes und die Vorgeschichte

2. Tiefgreifende Bewegung im Selbstverständnis: um 1968/1970 und danach

3. Osten/Ost-West/Europa: deutsch-deutsche Verhältnisse, der Umbruch um 1989/90 und die Folgen

4. Der Verband in Gegenwart und Zukunft: „Neue“ Diskurse um Gender, Herkunft und Intersektionalität

Verbandsgeschichte

NFDI4Culture: Forschungs­daten­infra­struktur für materielle und immate­rielle Kulturgüter

In der Konsortiums­initiative „NFDI4Culture“ haben sich Partner/‑innen aus Forschung, Gedächtnis­institu­tionen und Infra­struktur­einrichtungen zusammen­gefunden, die sich dem Aufbau einer dezentralen, fach- und forschungsnahen Infrastruktur für For­schungs­­daten aus dem Bereich der materiellen und immateriellen Kulturgüter widmen. Die wissenschaftliche Not­wendig­keit und zugleich das kultur­politische Potential von NFDI4Culture ergibt sich aus den Besonderheiten der beforschten, primär nicht-textuellen Güter, deren materiale und mediale Dimensionen einen Eigenwert besitzen, der nicht vollständig in einer digitalen Reprä­sen­tation aufgeht. Das Konsortium NFDI4Culture hat am 1. Oktober 2020 seine Arbeit aufgenommen.
Als Fachverband, der die Bedarfe der von ihm vertretenen Wissenschafts­com­munity hinsichtlich spezifischer Forschungs­daten­infra­strukturen klar sieht und den Ent­ste­hungs­prozess von NFDI4Culture maßgeblich mitgetragen hat, möchte der Deutsche Verband für Kunstgeschichte gemein­sam mit anderen Fach­gesell­schaften vor allem über das Board mit dem Sprecher­gremium kommuni­zieren bzw. sich an Arbeits­teams und Foren beteiligen. Ziele sind der gemeinsame Aufbau einer nationalen Infrastruktur und die Bildung eines den materiellen und immateriellen Kultur­gütern gewidmeten Konsortiums.

Mitglieder im Ausschuss NFDI4Culture

Ausschuss Bildrechte (2017–2022)

Kunsthistorikerinnen und Kunst­historiker sind in ihrem Arbeitsalltag auf vielfältige Weise mit bildrechtlichen und urheber­rechtlichen Fragen konfrontiert. Mit ihren eigenen Forschungs­beiträgen in Publi­ka­tionen legen sie selbst Werke vor, die dem Schutz des Urheber­rechts unterliegen. Zugleich aber müssen sie bei Recherchen, Forschungen und Veröffent­li­chungen häufig auf Werke anderer, vor allem auf Abbildungen, zurückgreifen und dabei deren berechtigte Interessen wahren. Neben dem Urheberrecht, das vor allem bei Werken der modernen und zeit­genös­sischen Kunst greift, gilt es dabei auch den sog. Lichtbild­schutz (das Recht an fotografischen Aufnahmen), Persönlich­keits­rechte sowie das Hausrecht von Institutionen wie Museen im Blick zu behalten. Mit der zunehmenden Digitali­sierung und Globali­sierung des kunst­historischen Arbeitens und Publizierens nimmt die Komplexität dieser Fragen weiter zu. Der Verband hat daher einen Ausschuss eingerichtet, der eine doppelte Zielsetzung verfolgt: Zum einen soll er wesentliche Informationen zu Fragen des Bildrechts in einer handlichen Broschüre zusammen­führen; zum anderen sollen auf dieser Grundlage Probleme identifiziert werden, auf deren Lösung der Verband gegenüber politischen Ent­scheidungs­trägern hinwirken kann.

Die Bemühungen des Ausschusses werden flankiert von den Workshops „Bildrechte im Griff“, die der Verband mehrmals jährlich anbietet, sowie von Stellung­nahmen, mit denen sich der Verband bereits jetzt in Diskussionen um bild- und urheber­rechtliche Fragen einbringt.

Mitglieder

Publikation

„Bildrechte in der kunsthistorischen Praxis – ein Leitfaden
publiziert in Open Access, 2021 (zweite Auflage 2022) und als gedruckte Fassung, Berlin: Hatje Cantz, 2023

Stellungnahmen