Existenzgründung und Selbständigkeit

Der Deutsche Verband für Kunstgeschichte unterstützt Kolleginnen und Kollegen, die eine Selbständig­keit erwägen, bei Fragen zur Existen­zgründung – insbesondere in Bezug auf Künstler­sozial­versicherung, Gründungs­zuschuss oder strategische Ent­scheidungen im Berufsleben – sowie bei tagtäglichen Problemen in Zusammen­hang mit der Selbständig­keit.

Als Verbands­mitglied können Sie sich zu beruflichen Fragestellungen individuell beraten lassen.

Gründersalon / Netzwerk

Auch untereinander sind die Selbständigen im Verband vernetzt. Das Networking der Berufsgruppe findet derzeit unter dem Titel „Gründersalon“ im virtuellen Raum mithilfe des professionellen Messenger-Systems Slack statt. Alle Selbständigen und solche, die es werden möchten, sind herzlich eingeladen, Fragen zu stellen, Antworten und Hinweise zu geben und sich auf diese Weise gegenseitig zu unterstützen und zu stärken.

Wer sich hier einbringen oder mitlesen möchte, folge dem Link http://www.gruendersalon.de. Die Anmeldung funktioniert ganz einfach über Ihre E-Mail-Adresse.

Seminare und Workshops

Gründerseminare

Rund um die Gründung bietet der Verband in regelmäßigen Abständen Existenzgründerseminare an. Die Seminare vermitteln die Grundlagen für die Gründung und gehen dabei besonders auf die Bedingungen im Kulturbereich (Cultural Entrepreneurship) ein.

Online-Seminar zur Künstlersozialkasse

Die Künstle­rsozial­versiche­rung ist ein wichtiges Thema für nicht wenige selbstständige Kunst­historikerinnen und Kunst­historiker. Allerdings gibt es auch viele Gerüchte und wider­sprüch­liche Infor­ma­tio­nen, die hierzu im Umlauf sind. Im Online-Seminar wird die grund­legende Funk­tions­weise der KSK erläutert und etwas mehr Klar­heit in den – ge­ra­de für unseren Fachbereich – nicht immer ganz eindeutigen Sach­verhalt gebracht.

Honorarempfehlungen

Honorare selbstständiger Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker basieren nicht auf gesetzlichen oder mit Tarifpartnern ausgehandelten Festlegungen, sondern sind grundsätzlich frei verhandelbar. Der Deutsche Verband für Kunstgeschichte setzt sich mit den hier publizierten Empfehlungen dafür ein, dass bestimmte Mindeststandards selbstverständlich werden. Dies geschieht in der Hoffnung, dass alle in der Kultur- und Kreativwirtschaft Tätigen untereinander solidarisch agieren und gemeinsam dafür Sorge tragen, dass weder Angestellte noch Selbstständige in prekären Verhältnissen leben müssen (weitere Formen wie „unständig“ oder „hybrid“ Arbeitende eingeschlossen).

Die hier veröffentlichten Zahlen können als Richtwerte sowohl in der Kalkulationsphase von Projekten als auch in der Verhandlungsphase eine Orientierung bieten – für Auftraggeber wie auch für Auftragnehmer.

Honorarzonen

Auf Basis der unten erläuterten Berechnungen gehen wir von einem durchschnittlichen Stundensatz von 75,00 Euro netto für wissenschaftliche und vergleichbare anspruchsvolle Tätigkeiten aus. Je nach Tätigkeit können die Honorarsätze höher oder niedriger ausfallen.

HonorarzoneTätigkeitsfelder (Auswahl)
Honorarzone 1:
70–90 €/Stunde netto


Hinweise:
Für die Umsetzung von Kon­zep­tio­nen siehe Ho­no­rar­zone 3.
Bei Weiter­ver­wer­tun­gen von Kon­zep­ten fallen zusätz­liche Kosten an.
Fahrt- und Reise­kosten sind ge­son­dert zu ver­güten.
Konzeptionelle Tätigkeiten / Management / Forschung

  • Management und Durchführung von Forschungsprojekten

  • Ausstellungskonzeption und -management

  • Konzeption und Management von Kunst- und Kulturprojekten

  • Konzeption von Vorträgen und Vermittlungsformaten

  • Konzeption von Lehrveranstaltungen und Workshops

  • Konzeption von Medienformaten (z. B. Podcasts, Videos, Audioguides)

  • Verfassen von Projektanträgen für Drittmittelakquise

  • Beratungstätigkeiten (z. B. Museums-, Medien-, Kultureventberatung)

  • Konzeption und Koordination von Publikationsprojekten (z. B. inhaltlicher Aufbau, Auswahl von Beitragenden, Text- und Bildredaktion)

  • Verfassen von Texten (z. B. Aufsätze, Katalogbeiträge, Ausstellungstexte, Texte für digitale und Printmedien)

  • Hausforschung und -dokumentation

  • Wissenschaftliche Recherchen (z. B. Archiv-, Schriftgut-, Bild-, Film-, Onlinerecherche)

  • Bestimmung und Taxierung von Kunst und Antiquitäten

  • Konzeption von Kommunikationsstrategien
Honorarzone 2:
50–80 €/Stunde netto


Hinweis:
Fahrt- und Reise­kosten sind ge­son­dert zu ver­güten.
Ausführende Tätigkeiten

  • Literaturrecherchen

  • Lektorat

  • Öffentlichkeitsarbeit für Kulturprojekte

  • Inventarisierung von Kulturgütern

  • Archiv- und Depotbetreuung (z. B. für Sammlungen, Galerien, Ateliers)

  • Reiseorganisation (z. B. für Studienreisen, Exkursionen)

Honorarzone 3:
Pauschalen für Ver­mitt­lungs­for­ma­te


Hinweise:
Hier geht es allein um die Um­setzung bzw. An­wen­dung zu­vor kon­zi­pier­ter For­mate (siehe Ho­no­rar­zone 1).
Fahrt- und Reise­kosten sind ge­son­dert zu ver­güten.
Einfache Standardführungen:
Dauer 1 Stunde → 80–100 €
Durchführung von Führungen, Workshops und Vorträgen:
Dauer 1,5–4 Stunden → 500–1.500 €
Durchführung von Studienreisen:
Tagespauschale → 500–750 €
Wissenschaftliche Fachvorträge:
Dauer 1–1,5 Stunden → 500–1.000 €
Honorare für Reden (z. B. Ausstellungseröffnung):
Dauer 15–30 Minuten → 400–800 €
Moderation:
Tagespauschale → 800–1500 €
Weitere Formen der VergütungIn den oben aufgeführten Honorarzonen werden einige Formen der Vergütung nicht berücksichtigt, weil sie entweder stärker in einen anderen beruflichen Bereich fallen (z. B. Journalismus) oder weil sich hier bislang kaum Standards herauskristallisiert haben (z. B. Lizenzmodelle, Provisionen, Abonnements).
Stand: Oktober 2022

Grundlagen der Kalkulation

Wir möchten transparent machen, wie wir die empfohlenen Honorarsätze ermittelt haben, damit deutlich wird, wie selbstständige Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker wirtschaften, um laufende Kosten zu decken und ihren Lebensunterhalt zu sichern. Wir gehen dabei von einer fiktiven freiberuflichen Kunsthistorikerin mit folgenden Eigenschaften aus:

  • es handelt sich um eine hauptberuflich selbstständige Kunsthistorikerin in Vollzeit, d. h. mit einer monatlichen Arbeitszeit von 174 Stunden (d. h. 40 Stunden pro Woche)
  • sie verfügt über einen Hochschulabschluss und einen Doktorgrad
  • sie hat bereits drei Jahre einschlägige Berufserfahrung
  • ihre Tätigkeit ist vergleichbar mit wissenschaftlicher Mitarbeit an öffentlichen Einrichtungen und sollte entsprechend vergütet werden
  • wir orientieren uns deshalb an der Entgeltgruppe 13 des öffentlichen Dienstes (Vollzeitstelle, Entgeltgruppe 13, Stufe 3 TVöD-Bund, Stand 2022, monatliche Arbeitgeberkosten ohne Kosten für Arbeitsplatz, Technik, Fortbildungen etc.: 5.900,00 Euro, monatliches Bruttogehalt: 4.900,00 Euro, monatliches Arbeitnehmernetto: 2.800,00 Euro)
  • wie bei Angestellten (mit Entgeltgruppe 13 TVöD-Bund) sollen am Monatsende 2.800,00 Euro übrig bleiben

 

Errechnung des notwendigen Umsatzes

Vom Umsatz der Selbstständigen müssen in der Regel folgende Ausgaben finanziert werden:

  • Krankenversicherung mit Krankengeld (ca. 750,00 Euro monatlich, gesetzliche Pflicht)
  • Pflegeversicherung (ca. 150,00 Euro monatlich, gesetzliche Pflicht)
  • Einkommensteuer (ca. 870,00 Euro monatlich, gesetzliche Pflicht)
  • Büromiete, Arbeitsmittel und Fahrtkosten für Akquise (ca. 450,00 Euro monatlich)
  • Fortbildungen und Mitgliedschaften in Berufs- und Fachverbänden (ca. 30,00 Euro monatlich)
  • betriebliche Steuerberatung / Buchhaltung (ca. 70,00 Euro monatlich)
  • Rentenversicherung (ca. 150,00 Euro monatlich)
  • Berufshaftpflichtversicherung (ca. 50,00 Euro monatlich)
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung (ca. 50,00 Euro monatlich)
  • Berufsunfähigkeitsversicherung (ca. 50,00 Euro monatlich)
  • Erwerbslosenversicherung (ca. 80,00 Euro monatlich)
  • Kirchensteuer (ca. 80,00 Euro monatlich, nur bei Kirchenzugehörigkeit)

Summe der monatlichen Ausgaben: ca. 2.800,00 Euro

Daraus ergibt sich der folgende notwendige monatliche Umsatz, um die monatlichen Ausgaben und die monatlichen Lebenshaltungskosten zu finanzieren: ca. 5.600,00 Euro (2.800,00 + 2.800,00 = 5.600,00).

 

„Produktive“ und „indirekt produktive“ Arbeitszeit

Wenn alle Arbeitsstunden tatsächlich vergütet würden, so würde ein Stundensatz von rund 32,00 Euro genügen, um die o. g. Kosten zu finanzieren (5.600,00 : 174 = 32,18). Nun muss aber davon ausgegangen werden, dass die Selbstständigen neben der eigentlichen Arbeit im Projekt oder am Auftrag („produktive“ Arbeitszeit) auch noch andere Aufgaben erfüllen müssen, um erfolgreich wirtschaften zu können („indirekt produktive“ Arbeitszeit). Auch müssen mögliche Krankheits- und Erholungszeiten (Urlaub) eingerechnet werden, um die Vergleichbarkeit mit Angestellten zu erreichen. Wir ziehen deshalb folgende „indirekt produktive“ Arbeitszeiten ab:

  • Urlaub, Feiertage, Krankentage, ausgehend vom Durchschnitt der Angestellten in Deutschland (35 Stunden pro Monat)
  • Akquise (20 Stunden pro Monat)
  • Entwicklung neuer Produkte und Konzepte (12 Stunden pro Monat)
  • Werbung und Öffentlichkeitsarbeit (16 Stunden pro Monat)
  • Verwaltung und Bürotätigkeit (16 Stunden pro Monat)

Summe „indirekt produktiver“ Arbeitszeit pro Monat: 99 Stunden (inkl. Urlaub, Feiertage, Krankheit)
Summe „produktiver“ Arbeitszeit pro Monat: 75 Stunden
Summe Arbeitszeit pro Monat: 99 Stunden + 75 Stunden = 174 Stunden

Der Umsatz wird jedoch allein durch die „produktive“ Arbeitszeit erwirtschaftet. Das bedeutet, dass der anvisierte Umsatz von 5.600,00 Euro pro Monat durch lediglich 75 Stunden „produktive“ Arbeitszeit pro Monat finanziert werden muss. Daraus folgt ein notwendiger Stundensatz von rund 75,00 Euro netto, d. h. ohne Mehrwertsteuer (5.600,00 : 75 = 74,66).

Notwendiger durchschnittlicher Stundensatz (netto, d. h. ohne Umsatzsteuer) für selbstständige Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker: 75,00 Euro.

Um ein mit Angestellten im öffentlichen Dienst vergleichbares Einkommen zu erzielen, müssen selbstständige Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker also im Durchschnitt 75,00 Euro netto pro Stunde verdienen. Bei Mehrwertsteuerpflichtigen sind derzeit zusätzlich 19 % Mehrwertsteuer zu bezahlen, d. h. ein Stundensatz von rund 89,00 Euro (75 x 1,19 = 89,25).

Die Aktualisierung der Honorarempfehlungen vom Oktober 2022 entstand in enger Kooperation mit dem Bundesverband freiberuflicher Kulturwissenschaftler.

Weiterführende Informationen

Informationen im Überblick

Hinweise zur Honorarkalkulation

Existenzgründung

Erklärung bestimmter Fachbegriffe

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