Der Deutsche Verband für Kunstgeschichte unterstützt Kolleginnen und Kollegen, die eine Selbständigkeit erwägen, bei Fragen zur Existenzgründung – insbesondere in Bezug auf Künstlersozialversicherung, Gründungszuschuss oder strategische Entscheidungen im Berufsleben – sowie bei tagtäglichen Problemen in Zusammenhang mit der Selbständigkeit.
Als Verbandsmitglied können Sie sich zu beruflichen Fragestellungen individuell beraten lassen.
Auch untereinander sind die Selbständigen im Verband vernetzt. Das Networking der Berufsgruppe findet derzeit unter dem Titel „Gründersalon“ im virtuellen Raum mithilfe des professionellen Messenger-Systems Slack statt. Alle Selbständigen und solche, die es werden möchten, sind herzlich eingeladen, Fragen zu stellen, Antworten und Hinweise zu geben und sich auf diese Weise gegenseitig zu unterstützen und zu stärken.
Wer sich hier einbringen oder mitlesen möchte, folge dem Link http://www.gruendersalon.de. Die Anmeldung funktioniert ganz einfach über Ihre E-Mail-Adresse.
Gründerseminare
Rund um die Gründung bietet der Verband in regelmäßigen Abständen Existenzgründerseminare an. Die Seminare vermitteln die Grundlagen für die Gründung und gehen dabei besonders auf die Bedingungen im Kulturbereich (Cultural Entrepreneurship) ein.
Online-Seminar zur Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialversicherung ist ein wichtiges Thema für nicht wenige selbstständige Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker. Allerdings gibt es auch viele Gerüchte und widersprüchliche Informationen, die hierzu im Umlauf sind. Im Online-Seminar wird die grundlegende Funktionsweise der KSK erläutert und etwas mehr Klarheit in den – gerade für unseren Fachbereich – nicht immer ganz eindeutigen Sachverhalt gebracht.
Honorare selbstständiger Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker basieren nicht auf gesetzlichen oder mit Tarifpartnern ausgehandelten Festlegungen, sondern sind grundsätzlich frei verhandelbar. Der Deutsche Verband für Kunstgeschichte setzt sich mit den hier publizierten Empfehlungen dafür ein, dass bestimmte Mindeststandards selbstverständlich werden. Dies geschieht in der Hoffnung, dass alle in der Kultur- und Kreativwirtschaft Tätigen untereinander solidarisch agieren und gemeinsam dafür Sorge tragen, dass weder Angestellte noch Selbstständige in prekären Verhältnissen leben müssen (weitere Formen wie „unständig“ oder „hybrid“ Arbeitende eingeschlossen).
Die hier veröffentlichten Zahlen können als Richtwerte sowohl in der Kalkulationsphase von Projekten als auch in der Verhandlungsphase eine Orientierung bieten – für Auftraggeber wie auch für Auftragnehmer.
Auf Basis der unten erläuterten Berechnungen gehen wir von einem durchschnittlichen Stundensatz von 75,00 Euro netto für wissenschaftliche und vergleichbare anspruchsvolle Tätigkeiten aus. Je nach Tätigkeit können die Honorarsätze höher oder niedriger ausfallen.
Honorarzone | Tätigkeitsfelder (Auswahl) | |
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Honorarzone 1: 70–90 €/Stunde netto Hinweise: Für die Umsetzung von Konzeptionen siehe Honorarzone 3. Bei Weiterverwertungen von Konzepten fallen zusätzliche Kosten an. Fahrt- und Reisekosten sind gesondert zu vergüten. | Konzeptionelle Tätigkeiten / Management / Forschung
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Honorarzone 2: 50–80 €/Stunde netto Hinweis: Fahrt- und Reisekosten sind gesondert zu vergüten. | Ausführende Tätigkeiten
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Honorarzone 3: Pauschalen für Vermittlungsformate Hinweise: Hier geht es allein um die Umsetzung bzw. Anwendung zuvor konzipierter Formate (siehe Honorarzone 1). Fahrt- und Reisekosten sind gesondert zu vergüten. | Einfache Standardführungen: Dauer 1 Stunde → 80–100 € |
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Durchführung von Führungen, Workshops und Vorträgen: Dauer 1,5–4 Stunden → 500–1.500 € |
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Durchführung von Studienreisen: Tagespauschale → 500–750 € | ||
Wissenschaftliche Fachvorträge: Dauer 1–1,5 Stunden → 500–1.000 € |
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Honorare für Reden (z. B. Ausstellungseröffnung): Dauer 15–30 Minuten → 400–800 € | ||
Moderation: Tagespauschale → 800–1500 € |
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Weitere Formen der Vergütung | In den oben aufgeführten Honorarzonen werden einige Formen der Vergütung nicht berücksichtigt, weil sie entweder stärker in einen anderen beruflichen Bereich fallen (z. B. Journalismus) oder weil sich hier bislang kaum Standards herauskristallisiert haben (z. B. Lizenzmodelle, Provisionen, Abonnements). | |
Stand: Oktober 2022 |
Wir möchten transparent machen, wie wir die empfohlenen Honorarsätze ermittelt haben, damit deutlich wird, wie selbstständige Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker wirtschaften, um laufende Kosten zu decken und ihren Lebensunterhalt zu sichern. Wir gehen dabei von einer fiktiven freiberuflichen Kunsthistorikerin mit folgenden Eigenschaften aus:
Vom Umsatz der Selbstständigen müssen in der Regel folgende Ausgaben finanziert werden:
Summe der monatlichen Ausgaben: ca. 2.800,00 Euro
Daraus ergibt sich der folgende notwendige monatliche Umsatz, um die monatlichen Ausgaben und die monatlichen Lebenshaltungskosten zu finanzieren: ca. 5.600,00 Euro (2.800,00 + 2.800,00 = 5.600,00).
Wenn alle Arbeitsstunden tatsächlich vergütet würden, so würde ein Stundensatz von rund 32,00 Euro genügen, um die o. g. Kosten zu finanzieren (5.600,00 : 174 = 32,18). Nun muss aber davon ausgegangen werden, dass die Selbstständigen neben der eigentlichen Arbeit im Projekt oder am Auftrag („produktive“ Arbeitszeit) auch noch andere Aufgaben erfüllen müssen, um erfolgreich wirtschaften zu können („indirekt produktive“ Arbeitszeit). Auch müssen mögliche Krankheits- und Erholungszeiten (Urlaub) eingerechnet werden, um die Vergleichbarkeit mit Angestellten zu erreichen. Wir ziehen deshalb folgende „indirekt produktive“ Arbeitszeiten ab:
Summe „indirekt produktiver“ Arbeitszeit pro Monat: 99 Stunden (inkl. Urlaub, Feiertage, Krankheit)
Summe „produktiver“ Arbeitszeit pro Monat: 75 Stunden
Summe Arbeitszeit pro Monat: 99 Stunden + 75 Stunden = 174 Stunden
Der Umsatz wird jedoch allein durch die „produktive“ Arbeitszeit erwirtschaftet. Das bedeutet, dass der anvisierte Umsatz von 5.600,00 Euro pro Monat durch lediglich 75 Stunden „produktive“ Arbeitszeit pro Monat finanziert werden muss. Daraus folgt ein notwendiger Stundensatz von rund 75,00 Euro netto, d. h. ohne Mehrwertsteuer (5.600,00 : 75 = 74,66).
Notwendiger durchschnittlicher Stundensatz (netto, d. h. ohne Umsatzsteuer) für selbstständige Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker: 75,00 Euro.
Um ein mit Angestellten im öffentlichen Dienst vergleichbares Einkommen zu erzielen, müssen selbstständige Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker also im Durchschnitt 75,00 Euro netto pro Stunde verdienen. Bei Mehrwertsteuerpflichtigen sind derzeit zusätzlich 19 % Mehrwertsteuer zu bezahlen, d. h. ein Stundensatz von rund 89,00 Euro (75 x 1,19 = 89,25).
Die Aktualisierung der Honorarempfehlungen vom Oktober 2022 entstand in enger Kooperation mit dem Bundesverband freiberuflicher Kulturwissenschaftler.
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