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Der Verband Deutscher Kunsthistoriker kritisiert den dritten Entwurf zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes NRW

15.02.2022

Bonn. Der Schutz für die Bau- und Kunstdenkmäler in NRW ist durch das geplante neue Gesetz akut in Gefahr. Auch der dritte, jetzt durch das zuständige Ministerium vorgelegte Entwurf ist fachlich zu verwerfen. Einmal mehr irritiert das Verfahren, mit dem ein Gesetz durchgepeitscht werden soll, dessen Notwendigkeit fragwürdig ist. Als bundesweit mitgliederstärkster Fach- und Berufsverband für Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker, viele davon in der Denkmalpflege tätig, kritisiert der Verband Deutscher Kunsthistoriker den Entwurf und das Verfahren.

Bereits zweimal hat das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW Entwürfe für ein neues Denkmalschutzgesetz NRW vorgelegt. Beide Entwürfe haben 2020 und 2021 in Fachkreisen, bei öffentlichen und privaten Denkmaleigentümerinnen und -eigentümern sowie bei vielen denkmalinteressierten Bürgerinnen und Bürgern Unverständnis und heftige Kritik hervorgerufen. Im Dezember 2021 hat das breit aufgestellte Denkmalschutz-Bündnis NRW, dem auch der Verband Deutscher Kunsthistoriker angehört, eine Petition gegen das neue Gesetz an den Landtag NRW übergeben. Sie wurde von rund 24.000 Menschen gezeichnet.

Sehr kurzfristig liegt seit Ende letzter Woche der dritte Entwurf vor und soll am 16. Februar in den Landtag eingebracht werden. Rein formal erscheint das Verfahren einmal mehr fragwürdig. Ohne Not wird das wichtige Thema des Bau- und Kulturerbes von NRW noch vor der Landtagswahl verheizt – überaus kurzfristig und mit intransparenter Informationspolitik. Viele der landes- und bundesweiten Denkmalinstitutionen, die sich in das Verfahren eingebracht haben, wurden nicht mit Informationen versorgt. Eine angemessene Diskussion erscheint unter diesen Bedingungen fast unmöglich. Das ist einem Thema von Verfassungsrang wie dem Denkmalschutz unwürdig.

Fachlich-inhaltlich ruft auch der dritte Anlauf des Ministeriums Enttäuschung und Unverständnis hervor. Der Verband Deutscher Kunsthistoriker sieht eine ernsthafte Gefahr für das Berufsbild Denkmalpflege und damit für Schutz und Pflege des kulturellen Erbes in NRW. So soll ein Zwei-Klassen-Denkmalschutz geschaffen werden, der einseitig das Weltkulturerbe privilegiert und damit viele Denkmäler und ihre Eigentümerinnen und Eigentümer letztlich geringschätzt. Mit der vorgesehenen Sonderregelung für Kommunen, die ihre Denkmal-Entscheidungen von den Denkmalfachämtern der beiden Landschaftsverbände abkoppeln können, werden Qualitätskriterien wie Fachlichkeit, Wissenschaftlichkeit und das Vier-Augen-Prinzip ausgehebelt. Der neue Gesetzentwurf zeigt sich damit wissenschaftsfeindlich und ist ein Affront gegen den Forschungs- und Wissenschaftsstandort NRW mit seinen Hochschulen und der renommierten Ausbildung für denkmalpflegerische Berufe.

Der Verband Deutscher Kunsthistoriker weist auf die Seite des Denkmalschutzbündnisses NRW hin: https://denkmalschutz-erhalten.nrw/, wo die Kritikpunkte und Positionen gesammelt zur Verfügung stehen. Die Seite wird laufend ausgebaut.

Kontakt:

Verband Deutscher Kunsthistoriker e.V.
Haus der Kultur
Weberstr. 59 a
53113 Bonn

Prof. Dr. Kilian Heck (Erster Vorsitzender)

Prof. Dr. Iris Wenderholm (Zweite Vorsitzende)

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