Eintrag veröffentlicht am 08.04.2021, aktualisiert am 08.07.2021

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Ehemaliges Neustädter Rathaus
Breiter Weg 94
06295 Lutherstadt Eisleben

Erbaut: 1571–1589 (originaler Schlussstein 1580)
Geschütztes Baudenkmal: ja

Status: akute Gefährdung

Das Neustädter Rathaus ist das wichtigste erhaltene Beispiel profaner Renaissancearchitektur in Eisleben (Sachsen-Anhalt). Der zweigeschossige Bruchsteinbau mit vielen charakteristischen Merkmalen und Ornamenten prägt die Straßenansicht durch seine Ecklage. Aktuell bietet er ein erschütterndes Bild und ist akut in Gefahr.

Unterstützer: Interessenverein Neustädter Rathaus

Foto: Franziska Klemstein, 2021

Bauherrin des Gebäudes war Margarethe Gräfin von Mansfeld-Hinterort (1534–1596), ihr Schwiegervater Albrecht IV Graf von Mansfeld-Hinterort hatte die Neustadt in Eisleben erst 1511 als Bergmannssiedlung gegründet. Das Neustädter Rathaus bildet mit dem knienden Bergmannsroland, dem sog. Kamerad Martin, einem Rechtssymbol für die Unabhängigkeit der Neustadt von der Altstadt Eisleben, ein Ensemble, das auf den spezifischen kulturellen Zusammenhang des Bergbaus hinweist. Seine Funktion als Rathaus verlor es 1808 und wurde als Land- und Stadtgericht, 1849–1852 als Königlich Preußisches Kreisgericht, später als Schulgebäude und zu Wohnzwecken genutzt.

Trotz aller Nutzungsänderungen bewahrt das Neustädter Rathaus wesentliche Merkmale seiner Erbauungszeit, vor allem einen charakteristischen Treppenaufgang, den Wendelstein, das charakteristische Blatt- und Rankenwerk in den Fensterkonsolen und das reich ausgearbeitete Renaissanceportal.

Foto: Franziska Klemstein, 2021

Das Gebäude, das als „herrenlos“ gilt und seit 1974 leer steht, befindet sich in einem erschütternden Zustand. Um es vor dem Einsturz zu retten, wird das Haus an der Giebelseite von einer Balkenkonstruktion gestützt, der Wendelstein ist ab der zweiten Etage gesperrt. Die Fassaden bröckeln und sind in sich instabil.

Die Lage des Baudenkmals ist äußerst prekär, denn um das Gebäude zu sichern oder gar zu sanieren, sind keinerlei finanzielle Mittel vorhanden. Laut Eislebener Baudezernat liegt das Gebäude nicht im Sanierungsgebiet, was natürlich die Frage nach den Gründen aufwirft. Das grundsätzliche Interesse, das Gebäude zu erhalten, hat die Stadt 2015 mit der Beauftragung eines Gutachtens zum Zustand des Rathauses signalisiert. Die Notsicherung wurde 2017 abgeschlossen, seitdem ist nichts mehr passiert.

Foto: Franziska Klemstein, 2021

Trotz der Witterungs- und Verfallschäden lässt sich der einzigartige Denkmalwert noch heute eindrucksvoll ablesen. Es ist dringend notwendig, dass in einer gemeinsamen Anstrengung von Stadt und engagierten Bürgern ein Nutzungskonzept erarbeitet wird und eine Finanzierung für die Sanierung gesucht wird.

Text: Iris Wenderholm, Martin Bredenbeck

Oben: Foto: Franziska Klemstein, 2021

Quellen:
Roch-Lemmer, Irene: Lutherstadt Eisleben, Neustädter Rathaus (Gefährdete Baudenkmale in Sachsen-Anhalt 21) hg. von Freunde der Bau- und Kunstdenkmale Sachsen-Anhalt, Halle 2000.

Denkmalverzeichnis der Lutherstadt Eisleben (Stand 21.11.2012)
Eintrag „Rathaus der Neustadt (Eisleben)“ in Wikiwand (Stand 19.02.2021)
Mitteldeutsche Zeitung vom 29. Mai 2015 (Online-Ausgabe vom 28. Mai 2015)