Kuranlagen Bad Neuenahr
Kurgartenstraße
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Erbaut: 1933–1938
Entwurf: Hermann Weiser (1903–1984)
Geschütztes Baudenkmal: ja
Status: Totalverlust
Rund ein Jahr nachdem der Stadtrat im April 2019 den Abriss beschlossen hatte, hat die Stadt Wort gehalten – leider: Im April 2020 wurden die Kuranlagen abgerissen. Weder die deutschlandweiten Proteste aus der Fachwelt noch die Unterstützungsangebote für die Erhaltung des Kulturerbes haben etwas genützt. Stand 2021 ist hier nun „tabula rasa“. Für die Landesgartenschau 2022 verspricht die Stadt Gärten für alle Sinne. Man darf gespannt sein, auch auf einen kommenden Neubau, seine städtebauliche Einbindung und die Wiederverwendung der drehbaren Musikmuschel.
(Eintrag vom 05.11.2019)
Um die Mitte des 19. Jahrhunderts wurden im späteren Bad Neuenahr die Heilquellen erschlossen und 1858 das erste Heilbad gegründet. Die Entwicklung zum beliebten Kurort wurde durch den Bau der Ahrtalbahn begünstigt und fand um die Wende zum 20. Jahrhunderts ihren Ausdruck in einigen stattlichen, heute denkmalgeschützten Bauten wie dem Thermal-Badehaus, dem Kurhotel und dem Kurhaus.
Ungewöhnlich ist die weitere Entwicklung in den 1920er Jahren. Zwar fanden in vielen Kurbädern durchaus Modernisierungen statt, veritable Neubauten wurden jedoch nur an wenigen Orten in Angriff genommen. Nach einem Wettbewerb im Jahre 1927 wurde der junge Architekt Hermann Weiser, Schüler des Werkbund-Begründers Peter Behrens, mit dem Bau der Anlagen betraut. Der ursprünglich sehr stark von der klassischen Moderne geprägte Entwurf wurde während der Bauzeit von 1933 bis 1938 verändert und fiel insgesamt traditioneller aus. Gleichwohl zeigt das Ensemble aus Kurgebäuden mit Ladenzeile, Grünanlagen und Brunnen die reduzierten Formen der späten klassischen Moderne und verdeutlicht deren Ideale wie „Licht, Luft und Sonne“. Diese gesundheitsfördernden Kriterien prägen Weisers Entwurf maßgeblich.
Die architektonischen Qualitäten der Gebäude und Wandelgänge sind bis heute erkennbar, zumal bauliche Ergänzungen und Überarbeitungen der späten 1950er Jahre vom Architekten selbst vorgenommen wurden. Erst der Zubau des Caféhauses, eine stilistische Veränderung der Saaldecke in den 1970er Jahren und jüngere bestandserhaltende Maßnahmen sind mit weniger Sensibilität vorgenommen worden und mindern das Bild der offenen Architektur. Die Trinkhalle im Kurpark von Bad Neuenahr mit seiner drehbaren Orchestermuschel gehört mit ihren Nebengebäuden und Wandelhallen zu den bedeutenden Baudenkmälern des Ahrtals. Sie ist ein wichtiger Identifikationspunkt für die Bürger der Stadt und repräsentiert zugleich die „goldene Ära“ der Stadt, die seit den 1920er Jahren vom Kurort zum überregional bedeutenden Bad aufstieg.
Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, mittlerweile Nachfolgerin der Kur AG als Eigentümerin der Anlagen, hat mit Stadtratsbeschluss vom 29. April 2019 den Abriss des als Denkmalbereich geschützten Ensembles beschlossen.
Bedauerlicherweise liegt dafür auch die denkmalrechtliche Genehmigung vor. Lediglich die drehbare Muschel als Einzeldenkmal soll erhalten bleiben und in einen Neubau integriert werden. Bei aller Qualität des Neubaus, für den mittlerweile Entwürfe vorliegen, bleibt der Verlust der qualitätvollen Anlage aus der Zeit um 1930 überaus bedauerlich. Die von der Stadt angeführten Argumente – touristische Weiterentwicklung, die bevorstehende Landesgartenschau 2022 und insbesondere Schäden am Betongerüst – sind zwar nachvollziehbar, wären aber gewiss beherrschbar gewesen. Es fällt auf, dass Schadens-, jedoch keine Erhaltungsgutachten eingeholt wurden. Die Anlage von ihrer Sanierbarkeit her zu prüfen, hatte der Verband Deutscher Kunsthistoriker, gemeinsam mit zahlreichen weiteren Akteuren der Denkmalpflege – darunter ICOMOS Deutschland, Europa Nostra Deutschland, dem Bund Heimat und Umwelt in Deutschland, dem Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz – der Stadt mehrfach nahegelegt.
Text: Martin Bredenbeck