Aufnahme in die Rote Liste

Aufnahmekriterien

Bei allen vorgestellten Beispielen handelt es sich um Fälle der Gegenwart. Manchmal ist ein Abrissbeschluss gefasst, manchmal vollzogen, manchmal kann er noch abgewendet werden.

Die Objekte sollen exemplarisch Aspekte der Wertzuschreibung und Gestaltungsqualität dokumentieren, alle oben genannten Gattungen, und viele weitere, repräsentieren und das Denkmal im Spannungsfeld wirtschaftlicher und politischer Entscheidungen dokumentieren. Stets handelt es sich um offizielle Fälle – doch reicht oft schon eine in der Presse geführte Abrissdebatte, um Objekte in Frage zu stellen (nicht selten, ohne sinnvolle Alternativen aufzuzeigen), so dass wir auch solche Fälle aufnehmen.

Jede Einreichung wird von der Redaktion der Roten Liste individuell auf die Eignung zur Aufnahme geprüft; die Entscheidung über eine Veröffentlichung behalten wir uns vor.

Redaktion der Roten Liste

Die Redaktion besteht aus ehrenamtlich tätigen Verbandsmitgliedern und dem Repräsentanten der Berufsgruppe Denkmalpflege aus dem Vorstand.

Wer Interesse hat, in der Redaktion mitzuwirken, melde sich bitte bei unserem Repräsentanten der Berufsgruppe Denkmalpflege, Martin Bredenbeck. Die Mitglieder der Redaktion werden regelmäßig alle zwei Jahre auf dem Deutschen Kongress für Kunstgeschichte im Rahmen des Forums der Berufsgruppe Denkmalpflege gewählt.

Rote Liste

Die Belange von Denkmalschutz und Denkmalpflege spielen im Deutschen Verband für Kunstgeschichte e.V traditionell eine wichtige Rolle. Mit der Roten Liste will der Vorstand dazu beitragen, auf Gefährdungen aller Art aufmerksam zu machen.

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Derzeit erhalten wir sehr viele Einreichungen. Bitte rechnen Sie daher mit Wartezeiten von mind. 4 Wochen bis zur Prüfung durch die Redaktion.

Formular Rote Liste (131 KB)